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Neue Förderrunde für Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz

Es werden Vorhaben gefördert, die durch ihre direkten Treibhausgas-Minderungen einen wesentlichen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Treibhausgas-Neutralität von Kommunen leisten und durch ihre Konzeption zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte anregen. Die Förderquote beträgt bis zu 70 %, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 %.

Der novellierte Förderaufruf ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Projektskizzen können Antragsteller sowohl im Frühjahr (1. März bis 30. April) als auch im Herbst (1. September bis 31. Oktober) einreichen.

Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind 2-stufig gestaltet. In einem 1. Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an.

Weitere Informationen: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/investive-kommunale-klimaschutz-modellprojekte