Allmählich wird der Platz knapp am Balkongeländer: Neben Blumenkästen und Satellitenschüsseln tragen seit geraumer Zeit auch Mini-Solaranlagen ihren Teil zum Stadtbild bei. Sie vermehren sich an Fassaden ähnlich rasant wie die grauen Abluftkästen der Klimaanlagen, sind aber im aufgeregten Politikbetrieb bislang noch nicht als Problemfall deklariert. Rund 1,5 Millionen dieser kleinen PV-Anlagen laufen bereits in Deutschland – oft eigenhändig an das Geländer geschraubt und ans Stromnetz angeschlossen. Bislang bedurfte es hierfür jedoch einen Sonderstecker und somit zumeist auch einen Fachhandwerker, was den erhofften Plug-and-Play-Effekt zunichte gemacht hat. Doch damit ist es nun vorbei: Ab Dezember 2025 gilt die neue VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte (DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb - Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“).
Neue Produkt-Vornorm für Steckersolargeräte als Gesamtsystem
Die Produktnorm definiert erstmalig technische Anforderungen für Steckersolargeräte – auch bekannt als Balkonkraftwerke und Guerilla-PV – als Gesamtsystem. Die Vornorm wendet sich in erster Linie an alle, die Steckersolargeräte entwickeln, herstellen und anbieten. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte wissen damit künftig genau, welche technischen Anforderungen sie zu erfüllen haben; Prüfeinrichtungen können anhand der Norm die Sicherheit prüfen. Weiterhin adressiert die Norm auch Endverbraucher, Verkäufer und Vermieter, da sie umfassende Anforderungen an die Dokumentation enthält. „Endverbraucher können sich hierdurch ein klares Bild machen, was sie zu beachten haben, und welche Voraussetzungen das Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte“, sagt Ansgar Hinz, Vorstandsvorsitzender des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. „Durch normkonforme und damit im Sinne der Produkthaftung für den Anwender sichere Geräte wird das Vertrauen in die Technik der Steckersolarsysteme am Markt deutlich gesteigert.“
Sicherheit und Schutz sowie Verbraucherinteressen in Einklang bringen
Zu den diskutierten zentralen Themen – der Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie dem vereinfachten Netzanschluss – konnte lange kein abschließender Konsens gefunden werden. Besonders intensiv wurde dabei über das Thema der zulässigen Steckverbindung und der Leistungsgrenze diskutiert. Ziel war es, die Sicherheit des Steckersolargerätes, insbesondere das Risiko eines elektrischen Schlags, die mechanische Sicherheit und die Überlastung der Hausinstallation in Einklang mit den Verbraucherinteressen in Einklang zu bringen.
• Maximale Leistungsgrenze
Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters wurde auf 800 VA festgelegt, analog der Novellierung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung wurde auf 800 Wp + 20 % (also 960 Wp) festgelegt, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker ausgestattet ist. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung beträgt 2000 Wp, wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker, beispielsweise nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), versehen ist.
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• Neue Anschlussregeln für Steckersolargeräte
Die Produktnorm enthält neue Anschlussmöglichkeiten, die bislang nicht zulässig waren. Hierfür wurden mehrere Schutzmaßnahmen definiert, um Steckersolargeräte auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies kann über einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder mit einem internen Trennschalter realisiert werden. Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) bleibt weiterhin zulässig.
• DKE/K 373 Normauslegung und FAQ
Einer der wesentlichen Aspekte aus der Schlichtung war, dass das zuständige Normungsgremium DKE/K 373 ein Begleitdokument mit Erläuterungen und Hinweisen parallel zur Veröffentlichung der Produktnorm zur Verfügung stellt. Hierzu werden Mitte Dezember 2025 eine Normauslegung sowie ein FAQ zur Erläuterung und Hilfestellung für die Anwendung der Produktnorm bereitgestellt.
Steckersolargeräte mit Energiespeicher sind von der neuen Norm nicht abgedeckt
Steckersolargeräte mit Energiespeicher werden von dem aktuellen Anwendungsbereich der Produktnorm nicht abgedeckt. Für diese Geräte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Das zuständige Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normenteiles für solche Steckersolargeräte mit Energiespeichern bereits begonnen.
Neue Norm weckt großes internationales Interesse
Zahlreiche Länder weltweit warten mit großem Interesse auf die nationale Produktnorm; auch das internationale technische Normungskomitee IEC/TC 82 „Solar photovoltaic energy systems“ hat bereits Interesse an der nationalen Norm bekundet. „Die Netzanforderungen im internationalen Bereich sind aufgrund der unterschiedlichen Regeln der Länder sehr vielfältig“, sagt Alexander Nollau, Abteilungsleiter Energy bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. „Hier wird die Normung sehr aufwendig, weil sehr viele Besonderheiten an die jeweiligen nationalen Anforderungen angepasst werden müssen.“ Sinnvoll ist es daher, den Teil der Norm, der sich nicht um Netzanforderungen dreht, in die internationale Normung zu übertragen. „Dieser Teil ist sicherlich für alle Länder sinnvoll und relevant“, ergänzt Nollau. „Die Produktnorm wird daher höchstwahrscheinlich als Grundlage für die Erarbeitung einer internationalen Norm dienen.“ Quelle: VDE/si