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Vorrundenaus für das GModG

Eigentlich sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) alles einfacher machen; nun ist es komplizierter ausgefallen als die Abseitsregel. Während sich die Fußballwelt auf die WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko einstimmt, kommt aus Berlin ein Gesetzentwurf auf den Platz, der schon vor dem Anpfiff ins Stolpern gerät. Was als großer Befreiungsschlag gedacht war, droht zum Eigentor zu werden. Sowohl die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats als auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zeigen dem Entwurf in seiner jetzigen Form die Gelbe, in Teilen sogar die Rote Karte.

Das Grundproblem: Die Bundesregierung wollte nach den Querelen um das Gebäudeenergiegesetz einen sportlichen Neuanfang inszenieren: frischer Trainer, neues Trikot, andere Aufstellung. Doch die Spielidee bleibt diffus. Statt eines klaren Mannschaftsaufbaus aus Klimaziel, Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit sehen wir ein zerfasertes System, bei dem niemand weiß, wer den Ball führt.

Der NKR moniert in seiner Stellungnahme unter anderem eine viel zu kurze Anhörungsfrist, unklare Rechtsbegriffe, die die Auslegung der Vorschriften erschweren, übermäßige Komplexität und Bürokratie, vor allem aber eine mangelnde Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs. Zudem bemängelt er eine unzureichende Ausgestaltung der Bio-Treppe. Hinzu kommt: Um die versprochene Entlastung von Bürokratie ist es schlecht bestellt. Wo Vereinfachung draufsteht, stehen im Kleingedruckten neue Nachweispflichten, neue Prüfregime, neue Schnittstellen zu BEG, GEG-Restbeständen und kommunaler Wärmeplanung.

Gerade an der Bio-Treppe zeigt sich, auf welch unsicherem Fundament der Gesetzentwurf steht. So verlangen die Ausschüsse des Bundesrats vor dem Quotenstart zum 1. Januar 2029 eine turnusgemäße, also regelmäßig wiederkehrende, Markt- und Mengenfolgenabschätzung, weil nach ihrer Begründung das technisch erschließbare Biomethanpotenzial in Deutschland bereits vor 2040 ausgeschöpft sein könnte. Die vorgesehenen Stufen der Bio-Treppe erscheinen ihnen deshalb unrealistisch; zugleich warnen sie vor Preisrisiken, Fehlanreizen bei der Heizungswahl und davor, dass private Haushalte über die Heizkosten mittelbar den Hochlauf knapper grüner Energieträger mitfinanzieren.

Die Bundesratsausschüsse kritisieren in ihren Empfehlungen außerdem die handwerklichen Schwächen ebenso wie die inhaltliche Schieflage. Besonders die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung sei mangelhaft, denn ohne belastbare Planungssicherheit vor Ort verpufft jede individuelle Modernisierungsentscheidung. Eigentümer, die heute investieren sollen, brauchen Klarheit darüber, ob in fünf Jahren ein Wärmenetz vor der Haustür liegt oder nicht.

Für Energieberatende ist das fatal, denn sie sind die Spielmacher auf dem Platz und übersetzen Paragrafen in Sanierungsfahrpläne. Wenn aber das Regelwerk widersprüchlich bleibt, wird jede Beratung zum Haftungsrisiko. Die Bundesratsausschüsse und der NKR haben dem GModG die taktische Marschroute klar vorgegeben: nachjustieren, Folgen seriös abschätzen, Bürokratie abbauen und die Wärmeplanung endlich ins Spiel einbinden. Geschieht das nicht, bleibt der Entwurf ein Spiel ohne Konzept, sodass man dem GModG nur das Vorrundenaus wünschen kann.

Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen

GEB-Chefredakteur Joachim Berner