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DUH: Verfassungsbeschwerde gegen GModG eingereicht

Ende September hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Nicht allein, sondern zusammen mit vier jungen Menschen, allesamt Mieter:innen. Das deshalb, weil das Gesetz nach Ansicht der Organisation gerade diese beiden Gruppen in ihren Rechten verletzt: alle, die zur Miete wohnen sowie alle jungen Leute, inbegriffen die zukünftigen Generationen. Am 29.09. stellten Barbara Metz, Teil der Bundesgeschäftsführung der Umwelthilfe, sowie als juristischer Vertreter Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, die Beschwerde im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Vorgänger des GModG, sei sicher „komplex“ gewesen, meinte Barbara Metz einleitend, doch es habe eine „klare Leitplanke“ in Richtung Klimaschutz und Energiewende enthalten. Doch es sei durch die FDP und vor allem die Unionsparteien als „Heizungshammer“ diffamiert und zu Unrecht zum Symbol staatlicher Übergriffigkeit, staatlicher „Gängelung“ hochstilisiert worden. Das GModG, sein Nachfolger, sei hingegen aufgrund der Streichung des Paragraphen 71 und damit der 65-Prozent-Regel sowie durch das Wegfallen des Verbots fossiler Heizungen ab 2045 ein Rückschritt und nicht nur deswegen verfassungswidrig.

Last der Kompensation wird auf die Jungen abgewälzt

Zur Begründung gehörte zuallererst der Verweis auf die Verpflichtung des Staates zum effektiven, wirksamen und beschleunigten Klimaschutz, 2021 vom Bundesverfassungsgericht festgeschrieben (nach einer von der DUH unterstützten Klage von Kindern und Jugendlichen). In der Folge war ein neues Klimaschutzgesetz erarbeitet worden, das jetzt Klimaneutralität bis 2045 vorgibt. Das GModG aber wirke dem durch die nun mögliche längere Laufzeit fossiler Heizungen entgegen, rücke dieses Ziel in noch weitere Ferne. Konkret machen konnten Metz und Klinger das anhand des deutschen CO2-Budgets, das lediglich noch 2,5 Milliarden Tonnen oder 2,5 Gigatonnen beträgt und das selbst ohne das fossilfreundliche GModG nur noch bis 2033 reichen wird. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz in der aktuellen Form allerdings werde das Budget noch schneller aufgebraucht sein. Die Bio-Treppe, mittels der die Treibhausgas-Emissionen von Gas- und Ölheizungen sukzessive gesenkt werden sollen, sei eine Wette auf die Zukunft, die Kosten unabsehbar.       

In der Konsequenz wird die Last der Emissionsminderung und der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen den heute Jungen und den folgenden Generationen aufgebürdet, sie werden so in ihren Möglichkeiten des Wirtschaftens und der Lebensgestaltung eingeschränkt. Das aber widerspricht der Verpflichtung des Staates zur „intertemporalen Freiheitssicherung“, die das Bundesverfassungsgericht 2021 im Zuge des Klimabeschlusses feststellte. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt sei, so Remo Klinger, die ebenfalls bestehende Pflicht des Gesetzgebers, den Bürger:innen einen Orientierungsrahmen zu geben, eben auch im Hinblick auf zukunftsfähige Heiztechnologien. Lasse er aber stattdessen die Option offen, wieder einen Gas- oder einen Ölkessel anzuschaffen und damit auf Dauer weiter emissionsintensiv und immer teurer zu heizen, tue er das genaue Gegenteil. Zu alledem sei das Gesetzgebungsverfahren formell nicht verfassungskonform gewesen, denn es hätte der Zustimmung des Bundesrates bedurft.  

„Deutschland ist Mieterland“

Bereits im Sommer hatte die Deutsche Umwelthilfe die Verfassungsbeschwerde angekündigt und daraufhin mehr als einmal zu hören bekommen, diese Aktion werde die Bürgerinnen und Bürger eher noch mehr verunsichern. Lieber solle sie für den Wärmepumpenhochlauf werben. Ein Argument, das Metz nicht gelten lassen wollte. Die DUH mache sich schon seit Längerem für den Wechsel stark – und außerdem: „Deutschland ist Mieterland …“ Sehr viele Menschen hätten keinerlei Einfluss auf die Art, wie ihre Wohnungen geheizt werden, könnten nicht über einen Heizungstausch entscheiden. Wirksame Klauseln zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor den erwartbaren Kostensteigerungen seien im GModG nicht zu finden.   

In der abschließenden Fragerunde wurden unter anderem Zweifel daran geäußert, ob die Wärmepumpen und die Fernwärme wirklich die unproblematischen Alternativen zu fossilen Heizungen seien. Barbara Metz wies darauf hin, dass die Pros und Contras zur Fernwärme von Seiten der DUH erkannt und auch schon angesprochen seien. Man plädiere auch hier für vor allem kalte Nahwärme als die nachhaltigste Lösung, im Sinne einer „dezentralen Wärmewende“, und kritisiere Fernwärme aus Müllverbrennungsanlagen. Das Szenario für eine Wärmewende auf Basis von Wärmepumpen, für den Wärmepumpenausbau, sei dagegen realistisch, sagte Remo Klinger, auch wenn Prognosen immer schwierig seien, wenn auf die Zukunft bezogen, in Anspielung auf Karl Valentins berühmten Ausspruch. Metz ergänzte zum Thema der Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen die Empfehlung der DUH, sich in der Förderpolitik am europäischen Ausland zu orientieren, also auf eine Festpreis-Förderung umzustellen, um die hohen Preise in den Griff zu kriegen.

Wachsende Kritik an Reiche auch aus der Union

Die Kritik am GModG verstummt nicht und der Umgang von Ministerin Katherina Reiche mit den Erneuerbaren stößt inzwischen offenbar auch in der Union auf Widerspruch, zuletzt geäußert von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Derweil gibt sich Anwalt Remo Klinger zuversichtlich: Das nun vom DUH angestrengte Verfahren werde anderthalb bis zwei Jahre in Anspruch nehmen, aber am Ende werde das GModG vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen können. Quelle: DUH / ab 

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