Hallo zusammen, ein Kunde braucht zwecks Verkauf einen Energieausweis für ein neueres Wohngebäude, Verbrauchsdaten liegen vor. Allerdings steht das Gebäude seit drei Jahren komplett leer, so dass auch die Verbrauchsdaten entsprechend alt sind. Im GEG war geregelt, dass bei Verbrauchsausweisen das Ende der letzten Verbrauchsperiode nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf. Aber es ist ja wohl nicht verhältnismäßig, nur deswegen einen aufwendigen Bedarfsausweis auszustellen?! Wie würdet ihr vorgehen?
2 Antworten
Die Aussage "neueres" Haus hört sich nach jungem Haus unter 10 Jahren an, bei welchem ein Ausweis vorliegen muss.
Wenn etwas älter könnte der Ersteller des ersten Bedarfsausweises vom Kunden gefragt werden.
Ansonsten ist das Recht klar und korrekt angesetzt mit einer klaren Grenze.
Wenn das Gebäude in den letzten 3 Jahren mehr als 6 Monate leer stand, darf nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.