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Förderung über §35c EStG.

Im Moment ist ja die Förderung einer Sanierung der Gebäudehülle über §35c attraktiver, wenn man mal die Auszahlung über drei Jahre verteilt außer acht lässt. Der Hausbesitzer entscheidet nun, sich die Sanierung über EStG. fördern zu lassen und stellt deshalb keinen Förderantrag beim BAFA. Wenn dann aber vom Bundestag beschlossen, dass ab 01.01.2027 neue Bedingungen gelten und die Maßnahme erst 2027 fertig wird, welche Regelung gilt dann: die von 2026 oder von 2027? Spannend wird die Frage, wenn die Bedingungen im neuen Gesetz schlechter sind als beim BAFA.

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