Hallo zusammen, ein Kunde wünscht sich (unabhängig von der Förderfähigkeit) den Fußboden des Kellers mit einer Fußbodenheizung zu versehen und die Wände mit einer Perimeterdämmung zu dämmen. Wegen der geringen Deckenhöhe, wird und kann hier aber weiterhin kein Wohnraum sein, Natürlich soll damit die Dämmung der Kellerdecke entfallen, weil es ja unten beheizt ist.
Ich habe jetzt dazu 2 Fragen:
- Spricht irgendwas dagegen einen beheizten Keller zu haben der kein Wohnraum ist?
- Bei der Bilanzierung, darf dieser Keller mit in die Hüllfläche des Gebäudes aufgenommen werden, oder kann der Boden im EG als Fläche gegen beheizt angegeben werden?
Ich danke im Voraus.
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1 Antwort
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1. Es spricht nichts gegen einen beheizten Keller.
2. In der Bilanzierung wird die Kellerdecke automatisch ein Innenbauteil, wenn du die Räume im Keller auf beheizt umstellst. Die thermische Hüllfläche legen HottCad/Endergieberater, die du nach dem Bild nutzt, automatisch nach den beheizt markierten Räumen fest.
Aber:
Im Sinne des GModG ist das eine Erweiterung/Ausbau um beheizte Räume nach §39. Das ist erstens separat nachzuweisen und zweitens sind die Anforderungswerte einzuhalten. Es wird also vermutlich nicht funktionieren, NUR die Bodenplatte oder NUR die Wände zu dämmen, falls der Bauherr auf diese geldsparende Idee kommen sollte.