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Hilfe! Wer kann mir erklären wie dieser Zuwendungsbescheid nach der neuen BEG EM die Zuschüsse berechnet?

Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir die neue Berechnung der Zuschüsse so erklären, dass ich es verstehe und vielleicht sogar den Bauherrren verständlich machen kann. Eigentlich ein einfacher Fall:

Ein 3-Fam-Wohnhaus, das Dach soll als Einzelmaßnahme saniert werden mit neuen Dachliegefenstern, die vorhandenene Gaubenfenster werden ertüchtigt. Das ganze ist ein Angebot des Zimmermanns. In der neuen TPB mussten die Kosten separiert werden zwischen Fenstern und Dachflächen. Beides habe ich aus dem Angebot herausgerechnet und mit Puffer versehen die Kosten angegeben für Fenster 15tsd, für das Dach 125 tsd.

Jetzt habe ich diesen Zuwendungsbescheid erhalten: 

"Deckelung der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen nach 5.1, 5.2 und 5.4 der Richtlinie
Sie haben für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach Nr. 5.1 der Richtlinie im Bereich
"Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden"
förderfähige Ausgaben in Höhe von 15.000,00 Euro und für Einzelmaßnahmen an der
Gebäudehülle nach Nr. 5.1 der Richtlinie im Bereich "Dachflächen sowie Decken und Wände
gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen" förderfähige Ausgaben in Höhe von 125.000,00 Euro
angegeben. Die Ausgaben für Maßnahmen nach 5.1, 5.2 und 5.4 der Richtlinie sind bei drei von der
Maßnahme betroffenen und insgesamt drei Wohneinheiten und Vorhandensein eines individuellen
Sanierungsfahrplans gedeckelt auf 120.000,00 Euro. Von Ihren förderfähigen Ausgaben in Höhe
von 140.000,00 Euro werden somit 120.000,00 Euro berücksichtigt.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach Nr. 5.1 der Richtlinie
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach Nr. 5.1 der Richtlinie im Bereich "Fenster,
Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden" betragen die
anrechenbaren Ausgaben insgesamt im für Sie günstigsten Fall 12.857,15 Euro.
Für Ihre drei Wohneinheiten werden demzufolge 12.857,15 Euro berücksichtigt. Hierfür erhalten
Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Dieser Fördersatz besteht aus
der Basisförderung von 15 %. Zusätzlich erhalten Sie für den über 6.428,75 Euro hinausgehenden
Betrag einen iSFP-Bonus von 5 %. Der Zuschuss beträgt somit 2.249,99 Euro.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach Nr. 5.1 der Richtlinie im Bereich "Dachflächen
sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen" betragen die anrechenbaren
Ausgaben insgesamt im für Sie günstigsten Fall 107.142,85 Euro.
Für Ihre drei Wohneinheiten werden demzufolge 107.142,85 Euro berücksichtigt. Hierfür erhalten
Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Dieser Fördersatz besteht aus
der Basisförderung von 15 %. Zusätzlich erhalten Sie für den über 53.571,25 Euro hinausgehenden
Betrag einen iSFP-Bonus von 5 %. Der Zuschuss beträgt somit 18.750,01 Euro."

Meine Fragen: Wie werden die fett markierten anrechenbaren Ausgaben berechnet? 

Meine Angaben sind alles noch keine Festpreisangaben, da kann sich auch noch etwas hin oder herverschieben und worauf muss geachtet werden, weil ja alles später auf einer Schlussrechnung steht?

Ich finde das alles unglaublich verwirrend und kompliziert, vielleicht hat der ein oder andere Kollege oder Kollegin hier bereits den Durchblick. Freue mich auf Rückmeldungen. Vile Grüße

4 Antworten

Ich muss noch etwas hinterherschieben: Unter Hinweise und Nebenbestimmungen steht:

"Was Sie noch tun müssen: Maßnahmen im Bewilligungszeitraum umsetzen
Ihr Zuschuss ist während des Bewilligungszeitraumes für Sie reserviert, aber noch nicht
garantiert. Die Auszahlung des Zuschusses steht weiterhin unter dem Vorbehalt der
verfügbaren Haushaltsmittel. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Erlass dieses
Bescheides und endet daher am 19.09.2029.
Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss die Maßnahme vollständig umgesetzt sein."

Das bedeutet ja, der Zuwendungsbescheid hat keine Verbindlichkeit, bei Haushaltssperre keine Auszahlung!!! 

Wer soll da noch sanieren? Wozu der ganze Aufwand mit Energieberater etc?

Hallo, 

die fett gedruckten Zahlen sind der jeweilige Anteil der Maßnahme an der Förderhöchstsumme. Bei 3 WE beträgt die Förderhöchstsumme mit iSFP 60.000 € + 2 * 30.000 € = 120.000 €

Du hast Kosten in Höhe von 140.000 € geltend gemacht. Da die Förderhöchstsumme jedoch auf 120.000 € gedeckelt ist, hat das BAFA die Kosten anteilig aufgeteilt:

Fenster: Kosten 15.000 € Anteil: (120.000/140.000) * 15.000 = 12.857,15 €

Dach: Kosten: 125.000 € Anteil (120.000/140.000)* 125.000 = 107.142,85 €

 

In Summe 120.000 €, was der Förderhöchstsumme entspricht.

Die 5% iSFP-Bonus gibt es nur auf den Mehrbetrag.

 

Hallo, 

die fett gedruckten Zahlen sind der jeweilige Anteil der Maßnahme an der Förderhöchstsumme. Bei 3 WE beträgt die Förderhöchstsumme mit iSFP 60.000 € + 2 * 30.000 € = 120.000 €

Du hast Kosten in Höhe von 140.000 € geltend gemacht. Da die Förderhöchstsumme jedoch auf 120.000 € gedeckelt ist, hat das BAFA die Kosten anteilig aufgeteilt:

Fenster: Kosten 15.000 € Anteil: (120.000/140.000) * 15.000 = 12.857,15 €

Dach: Kosten: 125.000 € Anteil (120.000/140.000)* 1250.000 = 107.142,85 €

 

In Summe 120.000 €, was der Förderhöchstsumme entspricht.

Die 5% iSFP-Bonus gibt es nur auf den Mehrbetrag.

 

Genauso wurde es für den iSFP-Bonus für den Mehrbetrag gemacht. Wäre kein iSFP Bonus beantragt worden, würde der Förderhöchstbetrag 30.000 € + 2* 15.000 € = 60.000 € betragen.

Kostenmäßig gewichtet entfallen 6.428,85 € auf die Fenster und 53.571,25 € auf das Dach (in Summe 60.000 € Höchstbetrag für 3 WE ohne iSFP)

Der Zuschuss für die Fenster berechnet sich aus 15 % auf die 12.857,15 €, zusätzlich gibt es wegen des iSFP-Bonus noch 5% zusätzlich auf den Mehrbetrag. Dieser ist die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten mit und ohne iSFP ( 12.857,15 € - 6428,85 € = 6428,3 €).

also: 0,15 * 12857,15 € + 0,05 * 6428,3 € = 2.249,99 €

analoge Rechnung für das Dach

0,15 * 107.142,85 € + 0,05 (107.142,85 € -53.571,25 €) = 18.750 €

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