Hallo zusammen, ich bin in eine Diskussion gerutscht die mich jetzt doch sehr interessiert.
Wenn ich als Energieberater die Antragstellung für BAFA Einzelmaßnahmen übernehme, bin ich ja grundsätzlich nicht verpflichtet die Baubegleitung zu übernehmen, sondern kann auch nur die reine Antragsstellung anbieten, d. h.: Prüfung der Maßnahme, Erstellung der TPB & Erstellung des TPN. Diese Pflichten muss ich natürlich ordnungsgemäß ausführen und hafte dabei für alle Fehler die ich in diesen Punkten gemacht haben könnte. Bei der energetischen Baubegleitung heißt es ja, dass man zusätzlich für Umsetzungsfehler haftet, für die man sich ja verpflichtet hat, diese zu prüfen.
Die Logik der Unterscheidung ist ja klar:
Haftung bei Reiner Antragstellung: Prüfung der Förderfähigkeit, TPB, TPN.
Haftung bei Baubegleitung: Prüfung der Förderfähigkeit, TPB, Prüfung der Ordnungsgemäßen Umsetzung, TPN.
Wie sieht das ganze jetzt aber in der Realität aus. Mit Erstellung des TPN verpflichtet man sich ja die Maßnahme geprüft zu haben, aber war bei der Umsetzung nicht anwesend und hat nur die Unterlagen des Kunden, bzw des Fachunternehmens bekommen. Sollte z.B. anderes Dämmmaterial benutzt worden sein als angegeben wird man ja schwer dafür haften können, weil man es nicht besser wusste. Bei Baubegleitung anderseits haftet man schon, da man sich ja zur Prüfung verpflichtet hat.
Sehe ich das so richtig, oder gibt es in Wirklichkeit keine richtige Grenze zwischen beiden Varianten was Haftung betrifft und man ist ohnehin zur Prüfung während Baustelle verpflichtet. Vielleicht wird das ja auch von BAFA oder KFW geregelt und ich wusste das noch nicht.
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