Hallo Zusammen. Gilt bei bereits erstellten iSFP (vor dem 21.07.26) weiterhin der 5% Bonus vom ersten € an - also die Förderbedingungen mit denen der Kunde bei der Bestellung des iSFP gerechnet hat (= „Bestandsschutz“) oder unterliege diese bereits beschiedenen Pläne ebenfalls der Kürzung?
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Es ist unerheblich, wann der iSFP erstellt wurde. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Antragstellung beim BAFA.