Hallo Zusammen. Gilt bei bereits erstellten iSFP (vor dem 21.07.26) weiterhin der 5% Bonus vom ersten € an - also die Förderbedingungen mit denen der Kunde bei der Bestellung des iSFP gerechnet hat (= „Bestandsschutz“) oder unterliege diese bereits beschiedenen Pläne ebenfalls der Kürzung?
4 Antworten
Gilt eigentlich die 30.000 EIR Mindestinvestitionssumme für den iSFP kumulativ, oder greift diese bei jedem Antrag neu?
Das gilt bei jedem Antrag neu. Es ist nur zu beachten, dass mit iSFP bei einem Einfamilienhaus pro Jahr maximal 60.000 € gefördert werden. Und bei jedem Antrag setzt der 5%-Bonus erst ab 30.000 € ein. Werden also zwei Anträge gestellt, z.B. 2 x 30.000 €, dann gibt es keinen Bonus. Wenn einmal 40.000 und einmal 20.000 € beantragt werden, dann gibt es den Bonus nur auf 10.000 €. Wenn einmal 60.000 € beantragt werden, dann gibt es den Bonus auf 30.000 €. Es macht also wenig Sinn, das Ganze auf zwei Anträge aufzuteilen.
BAFA Information:
iSFP-Bonus
Der Bonus von 5 % für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt. Hat das Gebäude mehrere Wohneinheiten, so erhöht sich das notwendige Mindestinvestitionsvolumen auf die Höhe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne die Erhöhung durch den iSFP-Bonus. Beispielsweise müssen bei einem Wohngebäude mit 3 Wohneinheiten die förderfähigen Ausgaben mindestens 60.000 Euro betragen (30.000 Euro für die erste Wohneinheit + jeweils 15.000 Euro für die zweite und dritte Wohneinheit).
Der iSFP-Bonus entfällt dabei nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Die Mindestinvestitionskosten müssen in dem jeweiligen Antrag erreicht werden. Eine Summierung von Investitionskosten aus mehreren Anträgen (aus demselben Kalenderjahr) erfolgt nicht.
Es ist unerheblich, wann der iSFP erstellt wurde. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Antragstellung beim BAFA.