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ISFP-Bonus

In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird zur Beantragung des ISFP-Bonus' unter Punkt 8.4.2 erläutert, dass "Bereits bei der Antragstellung ... der iSFP vorliegen" muss. 

Ist damit die Vorlage beim Auftraggeber / Antragsteller oder beim BAFA gemeint? 

3 Answers

Bei der Erstellung des ISFP erhält man vom BAFA eine Nummer. Diese wird für die Beantragung benötigt. 

VG A. Kiewitt

In der Regel muss der fertige ISFP bei der Erstellung der TPB mit hochgeladen werden.

Moin,

so ist es ,   für die Beantragung einer  EM  im BAFA Portal  ist der ISFP  hochzuladen.   Nach der Umsetzungsbeihilfe  hat allerdings noch 

keiner  gefragt  bei der  Antragstellung  gefragt. 

MFG  RR

 

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