In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird zur Beantragung des ISFP-Bonus' unter Punkt 8.4.2 erläutert, dass "Bereits bei der Antragstellung ... der iSFP vorliegen" muss.
Ist damit die Vorlage beim Auftraggeber / Antragsteller oder beim BAFA gemeint?
3 Answers
In der Regel muss der fertige ISFP bei der Erstellung der TPB mit hochgeladen werden.
Moin,
so ist es , für die Beantragung einer EM im BAFA Portal ist der ISFP hochzuladen. Nach der Umsetzungsbeihilfe hat allerdings noch
keiner gefragt bei der Antragstellung gefragt.
MFG RR
um zu antworten.
Bei der Erstellung des ISFP erhält man vom BAFA eine Nummer. Diese wird für die Beantragung benötigt.
VG A. Kiewitt