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Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe bei Kühlung

In eine Wohnung soll eine Luft-Luft-Wärmepumpe eingebaut werden. Diese soll auch zum Kühlen eingesetzt werden. Dabei muss sie laut Richtlinie überwiegend der Wärmeerzeugung dienen. Muss dies irgendwie nachgewiesen werden? Wenn ja, wie? Oder kann man davon ausgehen, dass solch ein Gerät sowieso überwiegend heizt?

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