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Wegfall der Verpflichtung der Soforttilgung beim Ergänzungskredit 358, gilt das für KFW und BAFA Zuschuss?

Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zum Ergänzungskredit 358 der KFW. Ich hatte mich bereits bei der KFW selbst dazu informiert, wollte aber nochmal hier eine Bestätigung bekommen, weil der Berater wohlmöglich nicht alles richtig verstanden hat.

Wenn man mit KFW 358 Ergänzungskredit arbeitet, war es in der Vergangenheit ja so, dass der Zuschuss als Soforttilgung in den Ergänzungskredit fließen musste. 
Seit dem 24.09.2026 ist es so, dass dies nun nicht mehr verpflichtend ist. Zuschuss kann also entweder vom Kunden einbehalten werden, oder wie zuvor als Soforttilgung dienen. Meine Frage ist, bezieht sich das auf den Zuschuss, sowohl für KFW (also Heizungstausch 458) & BAFA (also BAFA EM), oder nur auf den Zuschuss der KFW, welche ja auch den Ergänzungskredit anbieten?

Mein Verständnis ist, dass alle Zuschüsse die über 358 laufen nun vom Kunden einbehalten werden können & nicht verpflichtend als Soforttilgung fungieren müssen. Ist das so korrekt, oder nicht?

 

Ich danke im Voraus.

Beste Grüße 

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