Hallo an alle,
wie geht Ihr mit dem GEG um bei einer nachträglichen Legalisierung einer Wohnung im KG. Macht Ihr einen Bauteilnachweis oder eine normale Berechnung. Baujahr 1972, ungedämmte Porenbetonwände. Bei dem BVH wurde ein Bauantrag gestellt.
Danke!
Grüße S. Hoppe
um zu antworten.
0 Antworten