Hallo an alle,
wie geht Ihr mit dem GEG um bei einer nachträglichen Legalisierung einer Wohnung im KG. Macht Ihr einen Bauteilnachweis oder eine normale Berechnung. Baujahr 1972, ungedämmte Porenbetonwände. Bei dem BVH wurde ein Bauantrag gestellt.
Danke!
Grüße S. Hoppe
4 Antworten
Bauteilnachweis wäre auch mein Ansatz
danke.
Wie seht Ihr das damit:
Auslegung zum GEG:
§ 48 i. V. m. Anlage 7 und § 50 GEG 2020 sowie § 51 GEG 2020 (Nutzungsänderung und Umbau sowie Ausbau von Gebäuden)
„Im Gebäudeenergiegesetz sind die bauliche Änderung an der Gebäudehülle und die Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen zu unterscheiden. An eine reine Nutzungsänderung, also eine Umnutzung eines Gebäudes ohne Erweiterung oder Aus- bzw. Neubau zusätzlicher beheizter oder gekühlter Räume und ohne Veränderung von Außenbauteilen, stellt das GEG keine (neuen) Anforderungen. Dies gilt auch für Nutzungsänderungen, bei denen bislang niedrig beheizte Räume für die neue Nutzung auf ein normales Beheizungsniveau (d. h. von Innentemperaturen 12 bis < 19° C zu Innentemperaturen ≥ 19° C) gebracht werden
Die äußere Gebäudehülle wird nicht verändert.“
Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gelten trotzdem. Luftwechsel muss auch sicher gestellt sein. Schau auch mal in die LBO deines Bundeslandes was da zu Wohnraum steht.
Ich nehme dabei immer den Bauteilnachweis. Außenwand und ggfs. der seitlichem Umfassungsbauteile.