Hallo zusammen,
hat sich schon jemand mit folgendem Problem beschäftigt: Beim Ausfüllen der Bestätigung zum Antrag für eine Hackgutheizung verlangt das Prüftool zwingend, dass die Anlage mit Solarthermie, PV oder einer Wärmepumpe kombiniert wird, bevor man weiterkommt.
Nach der Förderrichtlinie seit August ist diese Kombinationspflicht für den Klimageschwindigkeitsbonus bei Biomasseheizungen aber eigentlich weggefallen. Das Tool scheint da noch nicht angepasst zu sein.
Wie geht ihr in so einem Fall vor? Einfach bei der KfW anrufen und abwarten, oder gibt's schon eine bekannte Lösung/Workaround dafür?
Danke und Grüße
Matthias
1 Antwort
um zu antworten.
Auszug aus dem Text der KFW 458 Webseite: häufige Fragen:
Nach den neuen Produktbedingungen müssen Biomassenanlagen für den Klimageschwindigkeitsbonus nicht mehr mit PV, Solaranlage oder Wärmepumpe kombiniert werden. Warum kann ich in der BzA ohne Angabe der Kombination den Klimageschwindigkeitsbonus nicht auswählen?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist aktuell noch nicht in allen Punkten an die neue Förderrichtlinie angepasst. Das betrifft auch die neue Regelung zum Klimageschwindigkeitsbonus. Daher ist es vorübergehend zulässig und geboten, die Kombination in der BzA zu bestätigen, auch wenn eine solche Kombination nicht vorliegt.