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5%-Bonus (ISFP) nachträglich beantragen

Guten Abend,

ich habe eben einen Anruf einer Kundin bekommen, die eigentlich bereits einen andere Energieberater hat, der bereits einen Antrag auf eine Einzelmaßnahme Dach gestellt hat. Da er glaube ich nicht befähigt ist, Energieberatungen durchzuführen, hat er der Kundin nichts vom ISFP-Bonus gesagt und ihr trotzdem 20% Förderung versprochen.

Danach hatte Sie ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale wo Sie erfuhr, dass sie für die 20% einen ISFP benötigt. Nun ist Sie beunruhigt und möchte kurzfristig einen ISFP, den ich ihr gerne erstellen würde.

Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob man dies nachträglich nach Antragstellung beim BAFA noch ändern kann, oder ob in diesem Fall bereits eine Sperrfrist greifen würde. Es gab ja noch keine Zusage vom BAFA. 
Die FAQs waren für mich nicht aufschlussreich, da ich die Frage die sich um die Sperrfrist dreht, nicht eindeutig verstehe. 
Habt ihr Erfahrungen ob man nach Antragstellung noch den ISFP Bonus beantragen kann? Wenn ja würde es mich freuen, wenn Ihr eine Quelle für die Info habt.

Vielen Dank!

 

 

8 Antworten

Das sind ja schöne Märchen, die uns hier immer wieder präsentiert werden.

Liegt denn die tpb vor ? Da steht doch alles drin was gemacht worden ist.

Und doch: Es steht alles in den FAQ.

 

 

 

Das ist leider kein Märchen.

TPB liegt der Kundin vor und da wurde kein Sanierungsfahrplan angegeben, also damit nur die 15%.
Deswegen ist Sie jetzt ja auch so beunruhigt.

Wo steht es denn in den FAQ? Ich kann nicht explizit daraus lesen, dass es in diesem Stadium noch nicht zu spät ist für eine Änderung des Antrags.

Antwort auf von office@sonne-h…

Hallo,

in den FAQ steht 9.11
Der iSFP-Bonus kann nur für eine Maßnahme gewährt werden, die sich aus einem entsprechend vorliegenden und geförderten iSFP ergibt. Nachdem im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) für den iSFP ein Antrag gestellt und durch das BAFA ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde, erstellt der Energieberatende den iSFP. Sobald der iSFP bei den Kundinnen bzw. den Kunden vorliegt, kann ein BEG-Antrag für diese Maßnahme gestellt werden.

@gehret: Damit ist die Frage von Pelletkessel nicht beantwortet, ob man nicht trotzdem nachträglich einen SFP beantragen könnte. In den FAQ steht viel, aber noch mehr offene Fragen.

Guten Abend,

ich habe das gleiche Problem mit meinen Kunden. Kann man den isfp noch beim "technischen Projektnachweis" angeben/als vorhanden deklarieren???

Moin, 

falls du noch was herausfindest, melde dich gerne. Ich habe auch noch nichts abschließend klären können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf von riikka.spaeth@…

Moin,

ganz klar: Nein. Der iSFP muss schon durch sein, bevor man einen Förderantrag für Einzelmaßnahmen stellt.

Antwort auf von riikka.spaeth@…

9.11!

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