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Wärmenetze: Bafa beendet Förderung von Transformationsplänen

Auch die Aufstockung bereits laufender Anträge um die Planungsleistungen ist ab Anfang April nicht mehr möglich. Eine Ausnahme gilt für industrielle Prozesswärmenetze. Dies sind Wärmenetze, die der Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher mit Prozesswärme dienen. 

Anträge zur Förderung von Transformationsplänen, die bis zum 31. März 2026 eingehen, bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) noch. Änderungen an bereits eingereichten oder beschiedenen Anträgen sind bis 31. März 2026 möglich. Machbarkeitsstudien nach Modul 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sind von der Einstellung der Förderung nicht betroffen.

Warum die Förderung beendet wird

Als Grund für die Einstellung gibt das Bafa die ordnungsrechtliche Verpflichtung aus dem Wärmeplanungsgesetz zur Vorlage von Wärmenetzausbau- und dekarbonisierungsfahrplänen zum 31. Dezember 2026 an. Nach dem Bundeshaushaltsrecht (§ 23 BHO) dürfen Zuwendungen durch den Bund für einen bestimmten Zweck nur dann veranschlagt werden, wenn dieser an der Erfüllung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Ein rechtlich gefordertes Verhalten ist dem Grunde nach nicht förderfähig.

Zur Erstellung von Machbarkeitsstudien beziehungsweise von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen dagegen ergebe sich für neue Wärmenetze keine Verpflichtung aus dem Wärmeplanungsgesetz. Die Förderung von Machbarkeitsstudien werde deshalb fortgesetzt. Quelle: Bafa / jb