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Bonus für serielle Sanierungen jetzt auch für Nichtwohngebäude

Die KfW stärkt die finanzielle Unterstützung der seriellen Sanierung. Zum einen wird der betreffende Bonus, auch „SerSan-Bonus“, im Rahmen der BEG für Wohngebäude erweitert, zum andern kann er seit dem 24.09. jetzt auch für die serielle Sanierung von Nichtwohngebäuden beantragt werden. Allerdings müssen hierfür bestimmte Vorgaben eingehalten werden:        

·         Der Bonus wird nur für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude mit einer Soll-Innentemperatur von mindestens 19 Grad gewährt. Mindestvoraussetzung ist die Sanierung der Fassade mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen.

·         Die neuen Fassadenelemente „müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen.“

·         Es müssen mindestens 80 Prozent der wärmeübertragenden Fassadenfläche gegen Außenluft oder alternativ der gesamten Fassaden des bestehenden Gebäudes vollständig mit den vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden.

·         Die Höhe der Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des Gebäudes entsprechen. Bei Nichtwohngebäuden müssen die Elemente in einer Richtung ein Mindestmaß von 2,5 Metern aufweisen.  Ausgenommen von der Mindesthöhe sind Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen.

·         Im Fall einer notwendigen Fenstererneuerung sind die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig in die Fassadenelemente einzubauen.

(siehe: aktuelles Infoblatt der KfW )

Eigentümer von Nichtwohngengebäuden, die von diesem Bonus profitieren wollen, sollten daher prüfen, ob ihre Objekte für die serielle Sanierung in Frage kommen. Quelle: Ökozentrum NRW  / Dena  / KfW / ab