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BEG: KfW stellt Förderfahrplan vor

Am 29. Dezember 2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Privatpersonen, die Eigentümer:innen eines Einfamilienhauses sind und es selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf einen Zuschuss sowie zusätzlich für einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen stellen. Den Ergänzungskredit gibt es nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder mit einem Zuwendungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Kundenportal Meine KfW.de registrieren, um einen Antrag stellen zu können. Das wird voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 möglich sein. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid für weitere Maßnahmen vom Bafa nach der neuen Förderrichtlinie erhalten haben, steht voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden kann. Wichtig: Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt werden und der Förderantrag zu den neuen Konditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden.

Was und wie viel die BEG bezuschusst

Für selbst genutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent, plus gegebenenfalls ein Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen oder ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen. Zusätzlich können ein Effizienzbonus von fünf Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent beantragt werden. Den Einkommensbonus erhalten selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 70 Prozent betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden. Auch einzelne Effizienzmaßnahmen, etwa die Dämmung der Gebäudehülle oder der Fenstertausch, fördert der Bund künftig weiterhin mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 20 Prozent, bestehend aus einer Grundförderung von 15 Prozent plus gegebenenfalls fünf einem Fünf-Prozent-Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus). Quellen: BMWK, KfW / jb