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Ladepunkteausbau in Gebäuden

Tanke in der Tiefgarage

Die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland beschleunigt sich. Was die Lademöglichkeiten anbelangt aber nicht rasch genug. So sind der Bundesnetzagentur im August 2022 bundesweit zwar fast 66 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte gemeldet [1], doch waren bereits zu Jahresbeginn mehr als neunmal so viele Elektroautos unterwegs, etwa die Hälfte davon waren 2021 zugelassen worden [2]. Um dem steigenden Bedarf an einer ausreichenden Ladeinfrastruktur gerecht zu werden, hat der Bundestag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) [3] beschlossen. Das Gesetz soll den Ausbau gebäudeintegrierter Lademöglichkeiten bundesweit einheitlich fördern. Es setzt im Wesentlichen Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der EU-Richtlinie 2018/844 vom 30. Mai 2018 zur Änderung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um und gilt sowohl für Neubauten als auch bei der Renovierung von Wohngebäuden (ebenso Alten-, Pflege- und Wohnheime) sowie Nichtwohngebäuden mit Tiefgaragen oder Parkplätzen auf dem Grundstück (z. B. Bürogebäude, Hotels, Sportbauten, Universitäten). Je nach Gebäudetyp müssen Ladeanschlüsse für eine bestimmte Anzahl der Pkw-Stellplätze geschaffen beziehungsweise deren spätere Nachrüstung ermöglicht werden. Dazu gehört es nicht nur, Platz für elektrische Betriebsräume mit Lademanagement-, Schalt- und Umspannsystemen, Transformatoren oder Verteilern vorzuhalten. Auch Trassen und Leerrohre müssen eingeplant werden, damit sich die Kabel- und Leitungsanlagen nachträglich ohne großen Aufwand installieren lassen. Das GEIG ist am 25. März 2021 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind kleinere und mittlere Unternehmen, die ihre Gebäude größ ...

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