Auf den Dächern deutscher Logistik-, Produktions- und Lagerhallen schlummert ein gigantisches Solarpotenzial. Bestandsdächer mit Stahltrapezprofil-Tragschale, Dampfsperre, Wärmedämmung und Abdichtung – also klassische Leichtdachkonstruktionen mit brennbaren Baustoffen – werden derzeit massenhaft mit Photovoltaikmodulen nachgerüstet. Was selten thematisiert wird: Diese Dächer wurden ursprünglich nie für die zusätzliche Brandlast und die thermisch-elektrische Belastung von PV-Anlagen ausgelegt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg formulierte bereits 2019 unmissverständlich: Eine PV-Anlage auf Dächern muss so installiert werden, dass eine sichere Trennung zwischen den elektrischen Komponenten als Zündquelle und der Dachoberfläche als Brandlast gewährleistet ist. Andernfalls muss die Montage unterbleiben [1]. Ein umstrittener Fall, das Urteil hängt seither wie ein Damoklesschwert über jeder Bestandsinstallation.
Wo das Feuer entsteht
Die gefährlichen Zündquellen sind im Grunde bekannt – neben defekten Steckverbindern und fehlerhaft verlegten DC-Leitungen zählen dazu unter anderem auch gealterte Wechselrichter sowie Gleichstrom-Lichtbögen mit Temperaturen von 3.000 bis 4.000 Grad Celsius. Haben diese Zündquellen unmittelbaren Kontakt zu einer brennbaren Dachabdichtung – etwa Bitumen- oder Kunststoffbahnen –, kann sich ein Brand entwickeln und flächig ausbreiten. Auch die Dämmstoffe im Dachaufbau müssen den im Brandfall hohen Temperaturen widerstehen und dürfen nicht zu einer weiteren Brandausweitung beitragen [2].
Hinzu kommt ein Effekt, den das in Deutschland bauaufsichtlich geforderte Prüfverfahren zum Nachweis einer sogenannten „harten Bedachung“ (BRoof (t1) nach DIN V ENV 1187) nich ...
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PV-Brandrisiken auf Flachdächern im Bestand
Wenn PV-Anlagen zündeln
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