Gebäude-Energieberater sind oft Freiberufler mit überschaubarer Bürogröße. Angestellte Mitarbeiter sind selten – und wenn, sind es in der Regel nur wenige. Deshalb kommt es bei den alltäglich zu erbringenden Leistungen auf jeden Arbeitnehmer an. Fällt jemand krankheitsbedingt aus, wirkt sich das unmittelbar auf die Arbeitsplanung und Projektarbeit aus. Doch krankheitsbedingte Ausfälle gehören wie der verdiente Urlaub zum ganz normalen Berufsleben.
2024 erreichte die Krankenrate in Deutschland neue Rekordzahlen von sechs Prozent. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr fällt jeder Arbeitnehmer im Schnitt über zwei Wochen aus. Kranke Mitarbeiter können ermessen, was an zusätzlicher Arbeitsbelastung auf ihre Kollegen zukommt. Entsprechend ist die Bereitschaft bei Einzelnen groß, vor Ende der ärztlich attestierten Krankmeldefrist die Arbeit wieder aufzunehmen.
Sicherlich stellt das im Einzelfall kein großes Problem dar. Andererseits kann ein erkrankter Mitarbeiter seine Arbeit nicht ohne Einschränkungen ausführen, zumindest nicht in der üblichen und erwarteten Qualität. Daneben besteht immer das Risiko, sich selbst gesundheitlich zu gefährden oder Kollegen und Kunden im Falle einer Infektionskrankheit anzustecken. Wer durch eine zu frühe Wiederaufnahme seiner Tätigkeit die Krankheit verschlimmert oder einen Rückfall erleidet, verzögert die Genesung – womit am Ende niemandem geholfen ist.
Der Arbeitgeber kommt in dieser Situation rasch in einen Interessenskonflikt. Zwar ist jede Hand willkommen, andererseits ist Fürsorgepflicht kein leeres Wort, sondern gelebte Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern. Vielleicht muss der übereifrige Mitarbeiter vor sich selbst geschützt werden.
Formale Krankschreibung ...
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