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Unternehmen begrüßen Energieeffizienzgesetz

Seit ihrer Gründung im Jahr macht sich die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) für Energieeffizienzgesetz stark. Nun hat sie es erreicht: „Nach der großen Verunsicherung durch das Gebäudeenergiegesetz ist das Effizienzgesetz ein Lichtblick“, kommentiert Vorstand Christian Noll die Verabschiedung des Gesetzes am 21. September 2023. Mit den erstmals verbindlichen Energieeffizienzzielen bis 2030 sei der erste Schritt gemacht. Eine Umfrage des Verbands in der Effizienzbranche hatte kürzlich ergeben, dass die Mehrheit der Unternehmen die Verwirrung rund um die GEG-Novelle als marktschädigend bewertet und sich zuverlässigere politische Rahmenbedingungen wünscht, um die großen, in Deutschland immer noch vorhandenen Effizienzpotenziale zu heben.

Energieeffizienzgesetz genügt nicht zur Umsetzung von EU-Vorgaben

Mit dem Gesetzentwurf wird Deutschland die Vorgaben der in diesem Sommer novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen. Darin sind neben gesamtgesellschaftlichen Zielen zur Energieeinsparung konkrete gesetzliche Anforderungen an die öffentliche Hand und Unternehmen festgelegt. Jedoch sind geplante, wirkungsvolle Maßnahmen seit dem ersten Referentenentwurf stark aufgeweicht worden. Deutschland wird nach einer Analyse der Deneff den Vorgaben aus Brüssel nicht gerecht werden. „Die Bundesregierung provoziert damit eine Rüge aus Brüssel.“, sagt Noll. Zudem seien Anforderungen aus der EED gar nicht erst aufgegriffen worden. So fehlten die jährliche Sanierungsrate von drei Prozent für öffentliche Gebäude und die Einhaltung des Efficiency-First-Grundsatzes im Effizienzgesetz.

Was im Energieeffizienzgesetz steht

Das Gesetz zielt auf eine Senkung des Primärenergieverbrauchs um 39,3 Prozent gegenüber 2008 und Endenergieverbrauchs um 26,5 Prozent bis 2030 ab. Die Endenergieziele für die Zeit nach 2030 sind unverbindlich, die längerfristigen Primärenergieziele hat der zuständige Bundestagsauschuss kurzfristig aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Gemäß der EU-Einsparverpflichtung verpflichtet das Gesetz den Bund zur Einsparung von jährlich mindestens 45 Terrawattstunden sowie die Länder von jährlich mindestens drei Terrawattstunden. Bei diesen Zielen handelt es sich um eine Selbstbindung der Politik, hinreichende politische Maßnahmen auf den Weg zu bringen, und nicht um individuelle Einsparvorgaben an einzelne Unternehmen.

Das Gesetz verpflichtet erstmals Unternehmen und Rechenzentren, ihren Energieverbrauch unabhängig von Subventionen systematisch im Blick zu behalten und ein Energie -oder Umweltmanagement einzuführen. Die Schwellenwerte wurden gegenüber dem Regierungsentwurf von 15 auf 7,5 Gigawattstunden pro Jahr gesenkt. Zusätzlich müssen sie künftig eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der ermittelten Maßnahmen durchführen. Die verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen ist nicht vorgesehen, allerdings müssen Unternehmen veröffentlichen, welche Maßnahmen sie als wirtschaftlich identifiziert haben.

Abwärme ist nun – wo sinnvoll machbar – zu vermeiden, zu nutzen oder auf einer Online-Plattform zu veröffentlichen, damit mögliche Nutzer gefunden werden können. Das Energieeffizienzgesetz stellt zudem erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren. 

Quelle: Deneff / jb