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BDEW: „Erbschaftsteuer darf PV-Ausbau nicht ausbremsen“

Mit den aktuellen Regelungen im Erbschaftsrecht droht Landwirtinnen und Landwirten der Verlust erbschaft- und schenkungssteuerlicher Begünstigungen, sollten sie landwirtschaftliche Flächen für PV-Freiflächenanlagen verpachten. Ihnen können im Erb- oder Schenkungsfall erhebliche Steuerlasten entstehen, die in Einzelfällen sogar höher ausfallen könnten als die gesamten Pachteinnahmen über die Laufzeit eines Solarparks. „Das schafft Unsicherheit, erschwert Pachtverträge und bremst den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen“, kritisiert Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Was der BDEW fordert

Der Wirtschaftsverband hat deshalb Vorschläge für eine Reform der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Darin plädiert er für eine gesetzliche Klarstellung. Im besten Fall sollten entsprechende Flächen während der befristeten PV-Nutzung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben. Alternativ brauche es einen eigenständigen PV-Freiflächen-Begünstigungstatbestand, etwa durch einen pauschalen Bewertungsabschlag oder Freibetrag. Entscheidend sei eine einfache, bürokratiearme Regelung, die den Solarausbau ermögliche und zugleich landwirtschaftliche Familienbetriebe schütze. Quelle: BDEW/jb