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GEE-Entwurf statt EEG-Novelle: Gesetz zur Entschleunigung der Energietransformation

Netzbetreiber sollen dem Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Netzanschlussverfahren zufolge Leitungsabschnitte für die Dauer von zehn Jahren als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können, sofern im vergangenen Jahr mindestens drei Prozent der Stromeinspeisung aufgrund von Engpässen abgeregelt werden mussten. In diesen Gebieten müssten Anlagenbetreiber auf ihren Entschädigungsanspruch bei einer Abregelung durch den Netzbetreiber verzichten, wenn sie ihr Recht auf Anschlussvorrang nutzen wollen. Doch eine Abregelung von drei Prozent ist laut des Ökostromanbieters Naturstrom keineswegs unüblich und wurde etwa im dritten Quartal 2025 sogar im deutschlandweiten Durchschnitt aller Netzebenen übertroffen. „Diese Regelung hat das Potenzial, den nötigen Ausbau der Erneuerbaren massiv einzubremsen“, kritisiert deshalb Politikleiter Tim Loppe.

„Der jetzige Vorschlag wird den Ausbau der Erneuerbaren abwürgen“, ist sich auch die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien sicher. „Er ist Gift für dringend benötigte Investitionen, wenn Entschädigungen für Abregelungen pauschal infrage gestellt werden“, erklärt Ursula Heinen-Esser. Die Kosten für die Abregelung zum Problem zu erklären, gehe an der realen Entwicklung vorbei. Seit 2022 seien die Redispatchkosten gefallen und die Netzbetreiber würden auch keinen Anstieg prognostizieren. Dass ein kleiner Teil der Erzeugung nicht abtransportiert werden könne, gelte für fossile Kraftwerkegleichermaßen. Außerdem moniert sie, dass die Branche zwar seit der Sommerpause auf eine EEG-Novelle wartet und stattdessen mit dem Netzpaket eine gesonderte Reglung bekommt: „Die Politik muss für Klarheit und Berechenbarkeit sorgen, statt Unsicherheiten zu verursachen.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft unterstützt zwar, die nach Netzsituation vorgesehenen regional differenzierten Baukostenzuschüsse. Doch auch er kritisiert das 3-Prozent-Kriterium für die Ausweisung von kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten. „Für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde es vor dem Hintergrund der möglicherweise betroffenen Flächen und Netzabschnitte keine Planungssicherheit mehr für ihre Investitionen geben. Maßnahmen müssen sowohl auf der Seite der Netzbetreiber als auch bei den Anlagenbetreibern Planungssicherheit geben. Dabei ist die Standortgebundenheit von Technologien, wie Wind an Land, unbedingt zu beachten", schreibt der Energiewirtschaftsverband in einer Presseerklärung.

Kritik formuliert auch die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder: „Eine zehnjähriger Entschädigungsverzicht führt Kalkulationen ad absurdum und kann das Aus für bereits bestehende Pläne bedeuten. Freuen sich Kommunen beispielsweise auf mehr Geld durch Gewerbeeinnahmen aus Windrädern, kann das Netzpaket des Bundes dafür das Aus bedeuten. Für viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz stünde dann weniger Geld zur Verfügung.“ Sie verweist auf einen weiteren Punkt im Netzpaket, der die Energiewende ausbremsen würde: „Wer künftig eine Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energien baut, soll Baukostenzuschüsse an die Netzbetreiber zahlen, eine genaue Höhe geht aus den Plänen noch nicht hervor.“ Zusätzlich solle offenbar der Anschlussvorrang für erneuerbare Energien infrage gestellt werden. Quelle: BDEW / BEE / Naturstrom / MKUEM RLP / jb