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Redispatch 2.0: Auch Photovoltaik muss sich beteiligen

„Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.“ So erklärt die Bundesnetzagentur, um was es beim Redispatch geht. Sie ein neues Meldeverfahren für das Redispatch 2.0 konzipiert. Seit 1. Oktober 2021 müssen sich auch Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt beteiligen. Anlagenbetreiber*innen müssen die Stammdaten, Stammdatenänderungen und Nichtverfügbarkeiten der Anlagen mitteilen. Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in einem FAQ-Papier.

Verband will Merkblatt zu Redispatch 2.0 ständig aktualisieren

In die Informationsbroschüre sind nach Angaben des Solarverbands die Festlegungen der Bundesnetzagentur, die Ergebnisse der Projektgruppe Umsetzungsfragen beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie Ergebnisse aus Gesprächen von BSW und Bundesverband Erneuerbare Energien mit der Bundesnetzagentur eingeflossen. „Bei den FAQs handelt sich nicht um ein sich ständig erweiterndes Dokument“, erklärt BSW-Pressesprecherin Nike Marquardt. Denn in der praktischen Umsetzung würden sich immer wieder neue Fragen stellen, die teilweise allgemein, teilweise aber nur für ein einzelnes Projekt beantwortet werden könnten. Deshalb freue sich der Verband laufend über Hinweise und Informationen, um die FAQ so aktuell und vollständig wie möglich zu gestalten. Das FAQ-Papier finden Sie im BSW-Shop. Es kostet 40 Euro. Im Preis enthalten sind alle folgenden Updates. Für BSW-Mitglieder und beim Abschluss einer viermonatigen kostenlosen Schnuppermitgliedschaft ist das Merkblatt kostenfrei. Quelle: BSW / jb

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