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Bundesnetzagentur registriert Markteinbruch bei PV-Gewerbedächern

Ursachen der rückläufigen Entwicklung bei PV-Gewerbedächern sind nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) veraltete und zu niedrige gesetzliche Photovoltaik-Ausbauziele im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesregierung habe es versäumt, diese an den stark wachsenden Ökostrombedarf anzupassen. Infolge des bevorstehenden Atom- und Kohleausstiegs, verschärfter Klimaschutzziele und der Elektrifizierung der Mobilität sei der Bedarf nach erneuerbaren Energien massiv gestiegen. Die gesetzlich gedeckelten Ausbaukorridore für Solardächer blieben als Bemessungsgrundlage für die Höhe staatlich gewährter Marktprämien hingegen unangepasst. „Zu schnell sinkende Marktprämien und eine wachsende Bürokratie schrecken Unternehmer zunehmend davon ab, Sonnenstrom von den Dächern ihrer Fabrik- und Lagerhallen zu ernten“, kritisiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Der Verband hat bereits im vergangenen Jahr vor einem Markteinbruch gewarnt.

Zum Hintergrund 

Die am 31. August 2021 veröffentlichten Meldedaten der Bundesnetzagentur belegen laut BSW einen deutlichen Einbruch insbesondere bei der neu installierten Photovoltaik-Leistung auf Gewerbedächern der Leistungsklasse 30 bis 750 Kilowatt. So sei die neu gemeldete PV-Leistung in den Monaten Mai bis Juli 2021 um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken.  

BSW

Zwei Ursachen hat der BSW für diesen Nachfragerückgang vorrangig ausgemacht: So sank seit Anfang vergangenen Jahres die Solarstrom-Förderung für die Betreiber neuer gewerblicher Solardächer um rund 25 Prozent, während die Preise schlüsselfertiger Solarsysteme im gleichen Zeitraum nach Erhebungen von EUPD Research um rund 20 Prozent zunahmen. Für Unternehmer werde es dadurch wirtschaftlich zunehmend unattraktiver, in Solarzellen zu investieren. Die viel zu schnelle Degression der Solarstromförderung resultiert aus dem in § 49 EEG fixierten niedrigen PV-Ausbaukorridor. 

BSW

Bei neuen Investoren größerer Solardächer komme erschwerend hinzu, dass sie nur noch dann eine Förderung für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Der damit verbundene Aufwand schrecke viele Unternehmer ab und passe häufig nicht mit den Bauabläufen zusammen. Quelle: BSW / jb

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