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Klimaschutz-Plus: BaWü fördert weiter Klimaschutzmaßnahmen

Mit der Fortschreibung des Förderprogramms Klimaschutz-Plus hat das baden-württembergische Umweltministerium wichtige Neuerungen eingeführt. So hat es die Förderung von Abwärme ausgeweitet. Das Programm deckt nun neben der Möglichkeit, Abwärme aus Kläranlagen oder Rechenzentren zu nutzen, auch die Erstberatung und Anbahnung großer Abwärmeprojekte ab. Um Kommunen bei ihrer neuen Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen, fördert es die Einrichtung regionaler Beratungsstellen. Zudem erhöht sich die Förderquote für Maßnahmen zur Bildung und Sensibilisierung in Sachen Klimaschutz von fünfzig auf fünfundsiebzig Prozent. Außerdem fördert es Aktivitäten rund um die Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Motivation zum Thema Klimaschutz im Gebäudesektor gefördert. Auch hebt das Umweltministerium die Fördermittel für Projekte an Schulen und Kindergärten um 25 Prozent auf 1,76 Millionen Euro an.

Welche Maßnahmen Klimaschutz-Plus fördert

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus fördert seit dem Jahr 2002 Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, kleinen und mittleren Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen und Vereinen in Baden-Württemberg. Inzwischen hat es Fördergelder in Höhe von 156 Millionen Euro ausgezahlt. Das Programm setzt sich aus drei Teilen zusammen.

- Erstens finanziert das Land Maßnahmen, die aus dem Energieverbrauch resultierende  CO2-Emissionen senken. Dazu bezuschusst es bei Nichtwohngebäuden einmalig Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, in erneuerbare Wärmeerzeugung oder Abwärmenutzung.

- Zweitens fördert es Maßnahmen, die Fachwissen und -kompetenz aufbauen und damit weitere Klimaschutzaktivitäten anreizen. Dies soll etwa durch die Bilanzierung von CO2-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen geschehen.

- Drittens steht ein CO2-armer Gebäudebestand im Fokus. Schulen, die besonders hohe Effizienzstandards anstreben, werden dabei ergänzend gefördert.

Interessierte können bis 30. November 2022 Anträge bei der L-Bank stellen. Das Umweltministerium hat für die Zulassung dieses vorzeitigen Maßnahmenbeginns jüngst das Förderprogramm abgeändert. Maßnahmen können nun direkt nach der Antragstellung begonnen werden. UM BWL / jb

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