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iSFP - Bonus im Rahmen eines EH 70 - " nicht in einem Zug" ?

Guten Tag, plane mit Kunden eine Sanierung zum EH 70.
Natürlich ist ein zuvor Sanierungsfahrplan geplant, letztlich deckt dieser den Aufwand der
vorbereitenden Berechnungen und Sanierungsoptionen auf dem Weg dorthin.
Und natürlich wurden beim Durchrechnen der finanziellen Mittel die allenorts propagierten 5% iSFP  - Bonus
miteinkalkuliert. Nun lese ich, dass dieser Bonus nur zum Tragen kommt, wenn nicht "in einem Zug" zum EH Haus
saniert wird. Der Kunde zieht aus, ist bereit zeitnah die Maßnahmen zu treffen und soll dafür bestraft werden, weil er mit den Dachfenstern nicht noch ein Jahr wartet und sie in einem weiteren Schritt saniert ?
Was hat es damit auf sich ? Verstehe ich was falsch ? Wie sollte man ein EHH 70 Haus am Ende bestätigen abrechnen und Zuschüsse abrufen , wenn nicht alle notwendigen Schritte dahin überhaupt gegangen wurden ?
 

12 Antworten

Soweit ich es verstanden habe, erhält man den iSFP-Bonus von 5%, wenn alle einzelnen Maßnahmen, die zum Erreichen des EH70-Niveaus notwendig sind dargestellt werden und für sich die technischen Mindestanforderungen einhalten. Das bedeutet allerdings, dass z.T. die Bauteile besser saniert werden müssen, als es das entsprechende EH-Niveau verlangt. Ein Erreichen des EH-Niveaus bei der Umsetzung ist dabei wohl nicht nötig. 

Wir haben gestern die gleiche Entdeckung gemacht.

 

Geplant ist im konkreten Fall die Sanierung mehrerer MFH zu Effizienzhäusern, wobei 5% zusätzliche Förderung einkalkuliert waren. In der offiziellen Förderrichtlinie BEG WG steht ganz eindeutig, dass diese Zusatzförderung aktiviert wird, wenn vorher ein isfp erstellt wurde. Dass dies nicht für Komplettsanierungen in einem Zug gilt, erfährt man nur nebenher aus der FAQ. Diese Ausschlussregelung, die nicht  mal offizieller Bestandteil der öffentlichen Richtlinie ist, ist äußerst interessant, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.

Hallo,

um allem aus dem Wege zu gehen, würde ich im iSFP immer ein EH40 als Ziel angeben. Dann passt auch ihr Zwischenschritt mit dem EH70.

Michael Jouaux

Antwort auf von EE-Johnny

Genau das ist die Lösung. Schrittweise kann auch

1. Schritt EH 70

2. Schritt EH 55 / 40 sein.

Antwort auf von mijx@jxnet.de

Zunächst schreibt das BAFA unter

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/Beratene/beratene_node.html

etwas oberflächlich: „Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder

  • die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder
  • aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann."

Antwort gibt es aber erst in „FAQ. Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“,

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html?cms_artId=2231838 :

  • „9.2 Gibt es den iSFP-Bonus nur für die Einzelmaßnahmen oder auch für die Sanierung zum Effizienzhaus? - Der iSFP-Bonus wird zum Erreichen der angestrebten Zielstufe (Effizienzhausniveau) auch im Rahmen der BEG WG gewährt, jedoch nicht für eine Umsetzung aller iSFP-Maßnahmen (Komplettsanierungen) in einem Zug.“
  • „9.3 Ist die Beantragung des iSFP-Bonus auch dann möglich, wenn der iSFP nicht als Sanierungsfahrplan (Sanierung in mehreren Schritten), sondern für eine Sanierung in einem Zug erstellt worden ist? - Ein iSFP sieht grundsätzlich eine Sanierung in mehreren Schritten hin zu einem EH-Zielniveau vor (gestreckte Sanierung). Für die Umsetzung einzelner Sanierungsschritte des iSFP (keine Vollsanierung in einem Zug) kann in BEG EM ein Bonus gewährt werden.“

Ist es nicht auch so: "Setzen Sie mehrmals an und erreichen bei einer ersten Sanierung zunächst eine schlechtere Effizienzhaus-Stufe, bekommen Sie dafür den iSFP-Bonus."?

Der Kunde wird ja nicht 'bestraft' ...falsch Sicht der Dinge 

Die Förderung bei EH 70 sind ja beachtlich...auch ohne die 5 % 

Mit den den 5 % sollen Bauherrn animieren werden frühzeig mal ne Einzelmaßnahme zu tun....oder auch man ne zweite Maßnahme anzupacken  

Meine Meinung nach sollte das generell reformiert werden und die 5 % nur auf Einzelmassnahmen gelten ...dann gibt diese ewige Diskussion nicht mehr   

 

Bin durch Recherche für unsere anstehende Sanierung auf diese interessante Diskussion gestoßen.

Wir planen kommendes Jahr eine "Komplettsanierung", sind auch gerade mit einem Energieberater dran, und es wäre möglich, mit Austausch der Öllheizung gegen eine Wärmepumpe, auf ein EH 70 EE Klasse zu kommen. Theoretisch wäre auf EH 55 EE möglich, allerdings müsten dann die noch relativ neuen, gerade mal drei Jahre alten vom Vorbesitzer erneuerten Fenster mit ausgetauscht werden und die Kellerdecke gedämmt werden. Das wollen wir nicht und wären deshalb wir mit 70 zufrieden.

Verstehe ich das richtig, dass nun am Besten ein iSFP ausgestellt werden sollte, der als ersten Schritt das Ziel EH 70 EE und als zweiten Schritt EH 55 EE hat? Den zweiten Schritt lassen wir dann einfach wegfallen?

Würden wir darauf dann sicher 40% für EH 70 EE + 5% iSFP Bonus bekommen?

Oder sind die FAQ so zu vestehen, dass es den Bonus nur gibt, wenn Einzelmaßnahmen, die "nur" mit 20% gefördert werden, gemacht werden?

 

Theoretisch und auch praktisch ist das noch so (40+5). Allerdings ist das nicht im Sinne von kfw und bafa. Der 5% Bonus ist für Sanierungen in Teilschritten und nicht für Sanierungen in einem Zug gedacht. Genau solche Mitnahmeeffekte wie von ihnen beschrieben sind nicht gewünscht. Allerdings spricht meiner Meinung nach nichts gegen das Vorgehen, einen iSFP bei dem im ersten Schritt schon eine EH-Stufe zuerreicht wird und dann mit SINNVOLLEN Maßnahmen in einem zweiten Schritt eine höhere EH-Stufe als Sanierungsziel zu definiert. Drei Jahre alte Fenster auszutauschen ist sicher keine sinnvolle Maßnahme. In dreißig Jahren aber vielleicht schon....

Und bitte auch an folgende Aussage der BAFA denken:

Leider haben uns in den vergangenen Wochen vereinzelt Meldungen über nicht sachgerechte Anwendungen des iSFP erreicht. Demnach werden zusätzliche Einzelmaßnahmen im Rahmen eines iSFP nur zum Zweck zur Steigerung der Förderquote im Förderantrag aufgeführt, die zusätzlichen Maßnahmen sind jedoch nicht sinnvoll mit beispielsweise dem Heizungstausch verknüpft oder es besteht keine Absicht, die zusätzliche Maßnahme überhaupt durchzuführen.

Wir bitten Sie daher um Ihre Aufmerksamkeit für eine realistische Umsetzung und in kritischen Fällen um Aufklärung der Kunden darüber, dass Kontrollen auf missbräuchliche Nutzung und ggf. Rückforderungen und Prüfungen auf Subventionsbetrug vorbehalten bleiben."

Das es nicht im Sinne von KfW und Bafa ist, ist nachvollziehbar. Dann sollten die es aber auch klarer regeln und im Rahmen des iSFP mit mehreren Schritten nur Einzelmaßnahmen zulassen. Ich meine, in einer älteren Version der FAQ hätte auch mal sinngemäß gestanden, dass der Bonus ein Stück weit die niedrigere Förderung bei Einzelmaßnahmen kompensieren soll.

Die drei Jahre jungen Fenster auszutauschen kommt für mich schon aus Prinzip nicht in Frage, die bleiben das steht fest.

Mein Energieberater will jetzt eine kleine Einzel-Maßnahme voranstellen: Er will von den noch originalen ca. 50 Jahre alten Fenstern vorweg ein bis zwei austauschen (Kosten >= 2000 Euro) mit der Begründung, der iSFP muss mindestens drei Schritte mit je mindestens 2000 Euro Investition haben. Der zweite Schritt wäre dann KfW 70 EE, der dritte Schritt wie gesagt KfW 55 EE.

Außer in einem Youtube Video von Hottgenroth konnte ich nirgendwo finden, dass der iSFP drei Schritte haben muss, ist das also zwingend?

Zu dem Thema verstehe ich die Antwort 9.2 und 9.21 in den FAQ nicht so ganz – vielleicht kann mich jemand aufklären: Darf ich auch zwei Einzelmaßnahmen (Dach und Fenster) GLEICHZEITIG ausführen und dabei den 5-Prozent-Bonus in Anspruch nehmen? Mein Kunde will eventuell im nächsten Jahr dann noch Fassade und Heizung erneuerern, erst dann wird ein Effizienzhaus-Niveau erreicht. In Antwort 9.21 ist ja vom erforderlichen zeitlichen Abstand der Schritte die Rede. Verstehe ich das richtig? – hier geht's nur um die Abgrenzung zur Sanierung in einem Zug zum Effizienzhaus?

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