Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Kombination bzw. zeitlichen Abfolge von
§35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen) und der
KfW‑458 Heizungsförderung, zu der ich bisher leider keine belastbare Auskunft bekommen habe (auch nicht im Forum).
Konkret geht es um folgenden Fall:
Ein Kunde möchte zuerst eine Heizungsoptimierung nach §35c EStG durchführen (z. B. hydraulischer Abgleich, Optimierungsmaßnahmen). Voraussetzungen und TMA werden erfüllt.
Später soll dann die Heizung selbst über die KfW‑458 gefördert werden (Wärmepumpe).
Meine offenen Fragen:
- Wann darf der KfW‑Antrag gestellt werden?
Reicht es, dass die Maßnahme nach §35c abgeschlossen ist – oder gibt es formale Mindestanforderungen? - Muss für §35c
- die Schlussrechnung der Fußbodenheizung vorliegen und
- der Verwendungsnachweis erstellt sein,
bevor ich den KfW‑Antrag stellen darf?
- Oder muss sogar
- die Steuererklärung für das betreffende Jahr eingereicht sein,
bevor ein KfW‑Antrag zulässig ist?
- die Steuererklärung für das betreffende Jahr eingereicht sein,
- Oder ist es notwendig, dass der Steuerbonus vollständig ausgezahlt wurde
(also nach den 3 Jahren §35c), bevor die KfW‑Förderung beantragt werden darf?
Hintergrund:
Mein Steuerberater konnte mir hierzu leider keine belastbare Aussage machen, da es wohl
- kein Urteil dazu gibt und
- selbst bei Rückfragen seitens KfW widersprüchliche Aussagen im Umlauf sind.
Meine Bitte an euch:
- Hat jemand konkrete Praxiserfahrung mit genau dieser Konstellation?
- Oder kennt jemand eine offizielle Stellungnahme (KfW, BMWK/BMWE, BMF o. ä.),
die diese Reihenfolge eindeutig regelt?
Danke vorab für belastbare Rückmeldungen
um zu antworten.
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