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Mit Vollmacht oder ohne Vollmacht

Hat jemand Erfahrung damit, Förderanträge (z. B. BEG EM oder EBW) per Vollmacht für Kunden zu stellen?

Ich höre in letzter Zeit häufiger von Kollegen, dass sie davon abraten, allerdings ohne konkrete Begründung.

Mich würde interessieren:

  • Welche Risiken oder Nachteile bestehen, wenn man solche Anträge mit Vollmacht einreicht?
  • Gibt es rechtliche oder haftungstechnische Aspekte, die man beachten sollte?
  • Kann jemand eine verlässliche Quelle nennen, in der das Thema verständlich erklärt wird?

Vielen Dank im Vorfeld

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