Hat jemand Erfahrung damit, Förderanträge (z. B. BEG EM oder EBW) per Vollmacht für Kunden zu stellen?
Ich höre in letzter Zeit häufiger von Kollegen, dass sie davon abraten, allerdings ohne konkrete Begründung.
Mich würde interessieren:
- Welche Risiken oder Nachteile bestehen, wenn man solche Anträge mit Vollmacht einreicht?
- Gibt es rechtliche oder haftungstechnische Aspekte, die man beachten sollte?
- Kann jemand eine verlässliche Quelle nennen, in der das Thema verständlich erklärt wird?
Vielen Dank im Vorfeld
5 Antworten
Meine Haftpflichtversicherung hat mir dringend abgeraten, bevollmächtigt Anträge abzuwickeln. Es ist nämlich nicht immer sichergestellt, dass die Versicherung einspringt, wenn es mit der Förderung nicht klappt, weil man einen Fehler gemacht hat. Und dann haftet man schnell für einen hohen Förderungsausfall.
Ich habe das eine Zeit lang gemacht, da manche Personen mit den Online-Anträgen etwas überfordert sind. Inzwischen versuche ich das aus Haftungsgründen zu vermeiden.
Z.B. hatte ich einen Fall, wo das BAFA einen falschen Bescheid geschickt hatte ohne ISFP-Bonus. Das hatte ich zwar gesehen, dachte aber, ich kann das noch zur Auszahlung klären. Ging dann aber nur sehr schwierig mit mehreren Widersprüchen. Hatte schon meine Haftplicht informiert. Es ging um rund 15.000 € Zuschussdifferenz. Ich hätte innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen müssen nach dem Zuschussbescheid...
Und das versäumen von Fristen liegt dann im zweifelsfall auch in der eigenen Verantwortung.
Guten Morgen,
die meisten meiner Kunden wünschen oder benötigen meine Unterstützung mit Hilfe der Vollmacht. Vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise. Seit heute maile ich den Kunden folgendes zusammen mit der vorausgefüllten Vollmacht:
"bitte mailen Sie mir die Vollmacht im Anhang unterschrieben zurück, wenn Sie dem BAFA Text (unten in schwarzer Schrift) zustimmen können, besten Dank.
Bitte beachten Sie, dass ich folgendes in Ihrem Namen im BAFA Antrag ankreuzen muss:
Persönliche Erklärungen
Erklärungen zur geplanten Maßnahme:
Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich die „Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in der aktuellen Fassung zur
Kenntnis genommen habe,
• der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird,
• ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann,
• ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich keine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 Abgabenordnung abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin,
• dass ich in der Lage bin, die gesamten zuwendungsfähigen sowie nicht zuwendungsfähigen Ausgaben der zu fördernden Investitionsmaßnahme/n zu tragen,
• ich damit einverstanden bin, dass sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichten Unterlagen dem BAFA und dem BMWE insbesondere auch zur Weitergabe an den Bundestag und zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung stehen,
• ich damit einverstanden bin, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom BAFA, dem BMWE oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüber hinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Evaluierung bzw. wissenschaftlichen Untersuchungen und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden,
• ich damit einverstanden bin, dass die Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der Europäischen Union weitergeleitet werden,
• ich damit einverstanden bin, dass ich auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Evaluierung, weitergehende Auskünfte erteile,
• ich damit einverstanden bin, dass meine Adresse und Antragsdaten zum Zweck der Überprüfung der Kumulierungsbegrenzung an sonstige öffentliche Stellen weitergegeben werden, die vergleichbare Förderprogramme durchführen.
Mir ist bekannt, dass
• die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Förderrichtlinie und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie für dieselben förderfähigen Ausgaben nicht möglich ist,
• eine Kumulierung mit § 35 c Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) nicht zulässig ist,
• zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA zurückzuzahlen sind."
Hallo Astrid, ein großes Haftungsrisiko bleibt, siehe bei Franco oben. Frage sicherheitshalber Deine Haftpflicht, bei welchen Schäden bei einer bevollmächtigten Antragstellung eine Deckung nicht vorhanden ist. Das ist bei manchen Versicherungen erschreckend.
Hi, es stimmt, dass nur wenige Energieberater die Förderanträge für den Kunden stellen. Und das liegt vor allem an den Haftungsrisiken. In dem Antragsformular müssen nämlich etliche persönliche Erklärungen bestätigt werden, z.B. dass "ich in der Lage bin, die gesamten zuwendungsfähigen sowie nicht zuwendungsfähigen Ausgaben der zu fördernden Investitionsmaßnahme/n zu tragen", oder dass "über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist". Und der Energieberater, der so was per Vollmacht unterschreiben soll, weiß das i.d.R. gar nicht so genau. Außerdem haftet er bei einer Vollmacht auch für z.B. verspätete Anträge, also wenn dann Förderungen nicht mehr ausbezahlt werden.