Guten Morgen,
da fehlen einem doch mal wieder die Worte...
Das TPB-Formular ist derzeit vorübergehend nicht verfügbar. Grund hierfür sind technische Anpassungen, die aufgrund der neuen Richtlinie erforderlich sind.
TPB-IDs, die über dieses Formular bis einschließlich 08.07.2026 generiert wurden, können bis einschließlich 20.07.2026 für die Stellung eines Förderantrags nach den bisherigen Förderkonditionen verwendet werden.
Ab dem 21.07.2026 müssen neue IDs generiert werden, um einen Förderantrag nach den neuen Förderkonditionen stellen zu können.
17 Antworten
Und was mach ich jetzt mit den Kunden die in den nächsten Tagen mit einem Vorhaben beginnen wollten aber noch keine TPB erstellt und Antrag gestellt würde?
Da dichtet dann das Bafa uns einen vorzeitigen Beginn uns ans Bein!
Bedeutet das jetzt, dass die 2 Monatsfrist für die Verwendung der TPB-ID für den Antragsteller aufgehoben ist?
Anträge mit alter TPB und BzA können noch bis 20.07.2026 20.00 Uhr gestellt werden. Danach können nur noch Anträge mit neuen TPB und BzA zu neuen Förderbedingungen gestellt werden.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit der neuen Bundesförderung schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit.... lächerlich. Das Telefon steht nicht still, alle denen die Heizlast berechnet wurde drehen gerade durch.... Ich sehe hier das klare Gegenteil von Planungssicherheit. Und auszubaden hat es der Energieberater!
Ich muss meinen Unmut loswerden! Ist es zuviel verlangt, uns Energieberatern eine Frist zu geben um angenommene Aufträge abzuarbeiten. Ich stehe jetzt wiedermal absolut bescheuert da und muss mich erklären warum ich Anträge nicht vorher gestellt habe - teilweise auch bei Leuten im Familien- und Bekanntenkreis.
Hierin erkennt man die Wertschätzung derer die sich jeden Tag mit weiteren Bürokrat Akten auseinander setzen müssen. Ich habe heute wie im Jahr 2022 wieder einmal festgestellt das es das Papier nicht wert ist auf dem es geschrieben steht was demnächst kommt. Es werden hier bewusst Hürden eingebaut um eine Förderung und Förderberatung immer wieder zu infiltrieren.
Meine Telefonliste ist heute ein kleines Telefonbuch. Es ist unerträglich sich unterstellen zu lassen nicht aktiv nicht rechtzeitig, nicht vorausschauend gearbeitet zu haben. Böse Worte, Androhung rechtlich sich den Anspruch einzuklagen. Ja kann man! Aber nicht bei mir. Ich und alle anderen hier bekommen je "Jacke" voll. Danke für nix hat mal jemand gesagt. Ich denke es ist so weit auszusteigen
Es ist einfach so unverschämt und respektlos und zeigt uns wieder, dass wir mindestens ein zweites Standbein brauchen und auf den EEE Tätigkeiten keine Selbständigkeit aufbauen dürfen.
Das Schlimme ist ja, dass das Vertrauen in die Bundesregierung (wenn das mal jemand hatte) jetzt erst Recht flöten geht. Haben die denn keine Berater? Das spielt doch der AfD sowas von in die Karten...
Das Einzige, was wir nun machen müssen, ist, vernünftig die Beweggründe für die Umstellung zu erklären - weniger Geld steht zur Verfügung, soll gerechter und effizienter verteilt werden. Im Grunde ja verständlich.
Warum das aber von einer Minute auf die andere passieren musste, kann ich aber leider auch keinem erklären.
Bei den BEG-FAQ gibt es weitere Infos (wobei die auch noch nicht allumfassend sind):
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BE…
Ich habe mal in den Informationen (Energiewechsel) reingeschaut. Unter A 3.2 steht zum Thema Änderung iSFP Bonus: "... Das heißt, er wird ja nach Höhe der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit voraussichtlich erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme zum Tragen..."
Hier geht es ja darum, dass der 5% Bonus erst ab einer Summe, die 30.000 € überschreitet, gewährt wird. Gibt es durch die obige Formulierung evtl. zusätzlich die Einschränkung, dass es zwingend auch eine zweite Maßnahme sein muss?
Beispiel: Sanierung Dach kostet 60.000 €, Zuschuss bleibt bei 15 % auf die zweiten 30.000 €, weil nur eine Maßnahme?
Weiteres, unter 2.3 werden die bekannten Förderbeträge zur Fachplanung und Baubegleitung beschrieben, die Angabe " 50% Zuschuss" findet sich nicht explizit, ist hier Anlass zur Sorge berechtigt?
Nein, das Beispiel mit der 2. Maßnahme bezieht sich nur auf den Fall, wenn für eine Maßnahme allein unter 30.000€ Kostet entstehen, dann müßte, um einen iSFP Bonus zu erhalten eine 2. Maßnahme durchgeführt werden, damit die 30.000€ überschreitende Summe überhaupt und dann mit 20% gefördert wird.
Bei Kosten über 30.000€ bis 60.000€ werden die 1. 30.000€ mit 15% und die 2. 30.000€, auch bei nur einer Maßnahme, mit 20% gefördert. Entscheidend sind die Kosten nicht die Anzahl der Maßnahmen.
Bisher habe ich auch noch nichts gelesen, wie es sich mit der Verdopplung der förderfähigen Ausgaben bei vorliegendem iSFP entwickelt. Wird dieser Vorteil durch den iSFP auch gestrichen?
Hätte in meinen Augen die Auswirkung, dass der iSFP keinen Fördervorteil mehr für Einfamilienhäuser hat, weil förderfähige Kosten größer 30.000€ nie erreicht werden und somit für Besitzer von Einfamilienhäusern unattraktiver wird.
Beitrag gelöscht.
Die gestern erschiene Richtlinige BEG EM liest sich für den iSFP-Bonus etwas anders, als die Vorinfos waren.
iSFP vorhanden u Maßnahme enthalten -> Verdopplung der förderfähigen Kosten (WE 1: 60.000 €, WE2-6 je 30.000€, ab WE 7: 15.000 €)
Basis mit 15% bleibt, Bonus mit 5% bleibt fast.
15% Zuschuss auf Kosten, die auch ohne iSFP möglich sind.
20% Zuschuss auf Kosten ÜBER den "Basis"-Kosten.
d.h.
Für ein EFH bei dem nur Dachflächenfester gemacht werden -> iSFP lohnt hier nicht mehr (danke der Politik für die Begrenzung der Geldverschwendung und der zusätzlichen Arbeitslast)
Bei Kosten von 60.000 €
30.000 € mit 15% -> 4.500€
restliche 30.000 € mit 20% -> 6.000€
-> Zuschuss max. 10.500 € (statt zuvor 12.000€)
Ist weniger Zuschuss als früher.. kann aber eher dazu führen, dass Maßnahmen kompakter ausgeführt od. zumindest beantragt werden.
Wichtig ist insgesamt aber, dass in der neuen Richtlinie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraum explizit ausgeschlossen wird!
Der Ausschluß einer Verlängerung des Bewilligunszeitraumes gilt aber schon seit längere Zeit (ca. 1½-2 Jahre) ist also nichts Neues.
Ich finde einen Teil der Neuregelungen auch nicht gut, vor allem Kürzungen im Budget insgesamt. Gut ist die bessere soziale Staffelung.
Aber bezüglich Ärger von vielen hier über kurzfristige Änderung der Förderbedingungen ohne Vorankündigung: solche Änderungen kommen fast immer ohne Vorankündigung (meine Erfahrung aus den letzten 25 Jahren ;-)
Ich vermute, um einen Riesenansturm auf die alten Konditionen zu vermeiden.
Hallo,
das ist bei der KfW auch so.