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Unabhängigkeit des EnergieEffizienzExperten bei eigenem SHK-Betrieb

  • Hallo Kolleginnen, leider ist es schwierig von KfW verlässliche Ausagen zu dem Thema zu bekommen. 

     Ich bin SHK-Meister und auch als EEE gelistet. Nun gibt es für den Heizungstausch das Programm 458 wo ich ja als SHK-Betrieb alles machen darf, von Förderung bis Ausführung usw. 

    Weiß jemand verlässlich wie das ist, wenn ich folgende Projekte habe : 

    1. Ich begleite ein Neubau-Effizienzhaus und der Kunde hätte gerne das ich die Heizung auch einbaue !
    2. Ich begleite ein Sanierung-Effizienzhaus und der Kunde hätte gerne das ich die Heizung auch einbaue !
    3. Ich begleite ein Sanierungsprojekt über den erstellen iSFP und führe als EInzelmaßnahme den Heizungstausch aus.

       

    zu 3. Bei der BAFA steht in den FAQ's drin, dass der Energieberater auch die ausführende Fachfirma sein darf, es aber dann für diese Leistung keine Baubgeleitungsförderung gibt. Bei der KfW wird das grundlegend ausgeschlossen das EEE die Baubegleitung macht und auch Arbeiten ausführt, jedoch beißt sich das mit dem Programm 458.  

    Vielleicht hat ja irgendjemand von euch schon selbe Fragestellung gehabt und weiß mehr ?! 

    Vielen Dank und Grüße  

     

 

5 Antworten

Also bei KFW-EH steht klar, dass der Energieberater unabhängig zu beauftragen ist. Wenn Sie also Ihre eigene Leistung abnehmen, sind Sie dann unabhängig? Das ist doch die Schlüsselfrage. 

Ich versteh das natürlich mit der Unabhängigkeit, es ist jedoch nicht ganz schlüssig das ich SHK-Fachbetrieb beim Programm 458 auch meine Arbeiten bestätigen muss/darf und bei der gleichen Institution nur im anderen Förderprogramm das eben nicht geht.

Antwort auf von n.zieger@web.de

Das die SHK Branche beim Heizungstausch sich selbst betätigen darf, ist meines Erachtens ein ordnungspolitischer Fauxpas und nur mit guter Lobbyarbeit zu erklären.  

Beim KfW Programm 458 ist das kein Problem (sogar explizit erlaubt), bei den Effizienzhaus Sanierungs- und Neubauprogrammen ist das jedoch verboten und Subventionsbetrug. Der EEE darf in keinem Inhaber-, Gesellschafter-, Provisions-, Gewinnabführungsverhältnis etc ... mit den beauftragen Fachunternehmen stehen (alle Gewerke). Bei der Heizungsförderung kann man darüber streiten, aber bei Komplettsanierungen ist die Unabhängigkeit des EEE auf jeden Fall sehr wichtig, ansonsten können da Konstrukte aus Spezlfirmen enstehen, die klar zum Nachteil der Kunden sind. 

In unserer Region gibt es einen Heizungsbauer, der es aus meiner Sicht auf die Spitze treibt: Er ist als stiller Gesellschafter mit 49 % an einem Energieberatungsunternehmen beteiligt, während sich der EEE öffentlich als unabhängig und herstellerneutral etc .. darstellt.

Im Rahmen mehrerer Zweitberatungen wurde mir von Kunden wiederholt geschildert, dass die ursprüngliche „Beratung“ faktisch einem Verkaufsgespräch für die Wärmepumpen dieses Heizungsbauers entsprach. Aussagen wie „Dieser Hersteller ist mit Abstand der beste“, „Dieser Heizungsbauer ist der einzige, der das wirklich kann“ oder sogar „Sie erhalten einen zusätzlichen Rabatt, wenn Sie sich für genau diesen Anbieter entscheiden“ wurden mir regelmäßig erzählt.

Aus meiner Sicht ist ein solches Vorgehen höchst problematisch. Kunden haben Anspruch auf eine ergebnisoffene, neutrale und technologieunabhängige Beratung durch einen EEE, die sich ausschließlich an den individuellen Gegebenheiten und wirtschaftlich-technischen Rahmenbedingungen orientiert !

Ich habe mittlerweile von der KfW und BAFA Antwort.

KfW sagt klar nein ! 

Antwort auf von dr.domino.stei…

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