Hallo Kolleginnen, leider ist es schwierig von KfW verlässliche Ausagen zu dem Thema zu bekommen.
Ich bin SHK-Meister und auch als EEE gelistet. Nun gibt es für den Heizungstausch das Programm 458 wo ich ja als SHK-Betrieb alles machen darf, von Förderung bis Ausführung usw.
Weiß jemand verlässlich wie das ist, wenn ich folgende Projekte habe :
- Ich begleite ein Neubau-Effizienzhaus und der Kunde hätte gerne das ich die Heizung auch einbaue !
- Ich begleite ein Sanierung-Effizienzhaus und der Kunde hätte gerne das ich die Heizung auch einbaue !
Ich begleite ein Sanierungsprojekt über den erstellen iSFP und führe als EInzelmaßnahme den Heizungstausch aus.
zu 3. Bei der BAFA steht in den FAQ's drin, dass der Energieberater auch die ausführende Fachfirma sein darf, es aber dann für diese Leistung keine Baubgeleitungsförderung gibt. Bei der KfW wird das grundlegend ausgeschlossen das EEE die Baubegleitung macht und auch Arbeiten ausführt, jedoch beißt sich das mit dem Programm 458.
Vielleicht hat ja irgendjemand von euch schon selbe Fragestellung gehabt und weiß mehr ?!
Vielen Dank und Grüße
2 Antworten
Ich versteh das natürlich mit der Unabhängigkeit, es ist jedoch nicht ganz schlüssig das ich SHK-Fachbetrieb beim Programm 458 auch meine Arbeiten bestätigen muss/darf und bei der gleichen Institution nur im anderen Förderprogramm das eben nicht geht.
Also bei KFW-EH steht klar, dass der Energieberater unabhängig zu beauftragen ist. Wenn Sie also Ihre eigene Leistung abnehmen, sind Sie dann unabhängig? Das ist doch die Schlüsselfrage.