Hallo zusammen,
Ich möchte in Hottgenroth ein Heizhaus mit 70% Hackschnitzel und 30% Erdgas bilanzieren, welches mehrere Objekte über Nahwärme versorgt. In der Anlagentechnik kann man aber bei Nahwärme nur entweder fossil oder regenerativ auswählen. Darf ich die Primärenergiefaktoren gemäß der Verbrauchsanteile für Gas und Holz über einen gewichteten Mittelwert verrechnen und dem Erzeuger zuordnen? Ein PEF des Betreibers liegt nicht vor.
Danke !
5 Antworten
Hallo Rob, danke für die Antwort. §27 liest sich eigentlich gut. Aber mir ist aufgefallen, dass es dort zum zu errichtende Gebäude geht. Bei mir handelt es sich im Bestand. Dann darf ich die Regel nicht anwenden oder?
Ok, Bestandsgebäude spricht gegen die Anwendung von §27.
Wir haben das, in Anlehnung an §27, zwar auch schon ohne Probleme für Bestandsgebäude angewendet, aber es ist formal nicht richtig. Das wäre eine vereinfachte Dreisatzberechnung für den Primärenergiefaktor aber auch nicht.
Es gibt aber noch eine dritte Möglichkeit. Hottgenroth lässt bei Fernwärme nur eine Übergabestation für eine Verteilung zu. Man kann aber den Umweg über zwei virtuelle Verteilnetze/Heizungsbereiche gehen. Also das erste Netz versorgt 70% über "Heizwerk, regenerativ" ein zweiter Heizungsbereich 30% über "Heizwerk fossil". Damit sind dann die Standard-Primärenergiefaktoren angesetzt. Dabei muss man aber bei den Leitungslängen aufpassen. Die müssen auf die zwei Netze aufgeteilt werden, damit nicht das komplette Verteilnetz doppelt angesetzt wird.
Wobei ich mal bei der Aufteilung 70/30 nachfragen muss: Ist das Arbeit oder Leistung?
Wenn es Leistung ist, dann wären die Arbeitsanteile mal zu ermitteln. Dann könnten die Arbeitsanteile des Spitzenlastkessels, vermutlich der Gaskessel, deutlich geringer ausfallen.
Sollten die Anteile aber Arbeit sein, vermutlich über Abrechnungsdaten, dann sollte man auch sicherstellen, dass sie auch in den nächsten Jahren eingehalten werden. Nicht das dem Betreiber im nächsten Jahr die Pellets zu teuer werden und er dnn mit 70% Gas heizt.
Das mit der Aufteilung der Heizungsleitungen ist meines Wissen nach nicht richtig. Das Leitungsnetz an sich verbraucht ja keine Energie, es ist das geförderte Wasser, das die Energie verliert. Und da sind die Wege, die der Wärmeträger nimmt in beiden Fällen gleich. Grüße von Ole Ott
Der workaround über die Heizungsbereiche gefällt mir gut im Hottgeroth. Ich finde, das führt auch zu realistischen Ergebnissen und ich muss selbst nicht den PEF definieren. Die Aufteilung kommt in meinem Fall aus den jeweiligen Wärmemengen. Vielen Dank nochmal für die Tipps, das hat mir geholfen :)
Du kannst natürlich entsprechend GEG §22 (2) den Primärenergiefaktor für das "Fernwärmeversorgungsunternehmen" ermitteln und "veröffentlichen". Das ist allerdings etwas aufwendiger als einfach einen 70/30-Anteil zu berechnen.
Aber was spricht gegen die Anwendung von GEG §27?
Also Nachbildung über eine entsprechende Mehrkesselanlage mit Pellet- und Gaskessel mit entsprechend reduzierten Leistungen. Dann kann man die Standard-PE-Faktoren benutzen.