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Bilanzierung bei einem Reihenmittelhaus wenn das angrenzende Reihenhaus noch nicht gebaut ist

Ich habe einen Kunden, der ein Reihenmittelhaus (80er Jahre) gekauft hat und jetzt sanieren möchte. Eines der beiden angrenzenden Reihenhaus-Grundstück e ist aktuell nicht bebaut. Dessen Besitzer plant es innerhalb der nächsten 2-3 Jahre zu bebauen.

Meine Fragen:

  1. wie muss ich das Haus bilanzieren? Kann ich die Fassade hin zum aktuell unbebauten Grundstück als "Aussenwand gegen beheiztes Gebäude"  definieren?
  2. Muss ich die Wand bei einer Sanierung zum Effizienzhaus dämmen? Mit all den Problemen dass die Dämmschicht über das Nachbargrundstück reichen würde und ggf. in 2 Jahren wieder runtergerissen werden müsste wenn der Nachbar baut?

Aus rein energetischer Sicht ist natürlich eine Dämmung sinnvoll, es geht mir hier in erster Linie um die rechtliche Frage, da es eigentlich ungerecht ist, wenn der Besitzer eines Mittelhauses mit angrenzendem, noch unbebautem Grundstück schlechter gestellt ist als jemand der das "Glück" hat rechts und links einen Nachbar zu haben.

2 Antworten

GEG §11 Absatz 2 bezieht sich zwar auf zu errichtende Gebäude, aber der Sachverhalt ist der gleiche. Es muss also nur der Mindestwärmeschutz eingehalten werden, ansonsten wird die Wand als Gebäudetrennwand zu einem beheizten Gebäude betrachtet.

Die KfW sieht es in ihren TFAQ auch so, verzichtet aber sogar auf die Einschränkung "zu errichtendes". TFAQ 1.09

Ist bei einem Gebäude bei aneinandergereihter Bebauung, wie etwa bei einem einzelnen Reihenhaus, die Nachbarbebauung nicht gesichert, müssen die Gebäudetrennwände nach Absatz 2 des § 11 GEG den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach § 11 Absatz 1 GEG genügen. In der Bilanzierung des Reihenhauses dürfen die Gebäudetrennwände dabei als nicht wärmeübertragend angenommen werden, obwohl sie (temporär) gegen Außenluft abgrenzen.

Danke!

Antwort auf von gebinfo@gmx-to…

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