Moin moin,
ich bin Energieberaterin und habe eine Frage bezüglich des Ablaufs der Rechnungsstellung der Leistungen des Energieberaters.
Der übliche Weg privater Bauherrn ist erfahrungsgemäß so, dass diese auf mich zukommen mit dem Wunsch, dass Sie Ihr Haus energetisch verbessern wollen.
Dann machen wir im Vorfeld einen individuellen Sanierungsfahrplan verbunden mit einer Wärmeschutzberechnung, aus der konkret der zusätzliche Aufwand für eine eventuell mögliche Förderung hervorgeht.
Dies besprechen wir anschließend gemeinsam und dann rechne ich meine Leistungen abschließend ab.
In den nächsten Monaten überlegen sich die Bauherrn, auch durch Einholen von Handwerkerangeboten, ob Sie förderfähige Maßnahmen durchführen lassen möchten.
Erst im nächsten Schritt, nach dieser Findungsphase, wird der Antrag für eine Durchführung der förderfähigen Maßnahmen gestellt.
Es wird vom Bund kommuniziert, dass die Leistungen des Energieeffizienzexperten z.B. das Erstellen einer Wärmeschutzberechnung mit 50% gefördert werden.
Jetzt stellt sich heraus, dass nur Leistungen übernommen werden, die nach Förderantragsstellung, abgerechnet wurden.
Oftmals haben sich die Bauherrn zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht für eine Förderung entschieden, sondern erst Monate später.
Wie kann da von dem Energieberater erwartet werden, dass er so lange keine Rechnung für seine erbrachte Leistung stellt, eine Leistung die unmittelbar mit einer Förderung durch den Bund zu tun hat?
Ich bitte hier einmal eine Erläuterung der Sachlage, damit ein Weg gefunden werden kann, mit dem sowohl Fördergeber, Effizienzexperte und natürlich der Bauherrn in Person nicht benachteiligt werden!
3 Antworten
Vielen Dank!
Erstellen Sie zu Anfang der Beratung einen vom BAFA geförderten iSFP? Dann wird dieser ja bereits gefördert und die Kosten können nicht noch einmal für eine Förderung angesetzt werden. Oder machen Sie einen ganz individuellen eigenen Sanierungsfahrplan?
Siehe dazu hier:
https://www.geb-info.de/forum/frage/foerderungen/beg-em-foerdermoeglich…;