Ein Hausbesitzer investiert in die Zukunft: eine 15 kWp PV-Anlage auf dem Steildach, ein großer 10-kWh-Heimspeicher im Keller und eine 11-kW-Wallbox in der Garage sollen maximale Autarkie bringen. Doch nach den ersten Monaten stellt er ernüchtert fest: Die Stromrechnung ist exorbitant, obwohl die Monitoring-App des Speichersystems ein perfektes Bild zeichnet. Nachts versorgt die Batterie zuverlässig das Haus, der Netzbezug wird als nahe Null angezeigt. Der herbeigerufene Energieberater ist ratlos. Die Anlage scheint mustergültig zu laufen. Erst der Abgleich mit den Daten des offiziellen Smart Meters führt auf eine erste Spur: Wenn das E-Auto nachts lädt, zieht die Anlage volle 11 kW aus dem Netz. Nur – die App merkt davon nichts. Wo verschwindet die Logik?
Rätselfrage:
Warum ist das Speichersystem blind für seinen größten Verbraucher?
Auflösung des Falls aus GEB 04-2026
Der Fehler lag in einem simplen Software-Klick. Um das EH-85-Niveau rechnerisch auf dem Papier ins Ziel zu retten, hatte der Berater den optimierten Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,03 W/(m²K) angesetzt. Das fatale Versehen: Es wurde keine detaillierte Wärmebrückenberechnung für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche gemacht, die erforderlich ist, wenn man den WB-Zuschlag Kategorie B ansetzt. Der Berater hatte den massiven, unsanierten Makel der alten Kellerdecke (Auflager im Außenmauerwerk) schlicht ignoriert. „Rosinenpicken“ ist jedoch unzulässig. Der KfW-Prüfer setzte korrigierend den Pauschalzuschlag von 0,10 an, wodurch das Gebäude das EH-Ziel rechnerisch klar verfehlte.