Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund energetische Modernisierungen von Gebäuden, sowie den Kauf eines neu errichteten oder sanierten Effizienzhauses. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine Neufassung. Der Bund fokussiert die Mittel nun stärker auf die energetisch schlechtesten Gebäude, weitet die Förderung serieller Sanierungen aus und staffelt einige Boni sozialer als bisher. Für die Gebäudehülle bedeutet das konkret: Dämmung, Fenster und sommerlicher Wärmeschutz bleiben förderfähig. Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent. Wer ein besonders ineffizientes Gebäude dämmt und einen Sanierungsfahrplan vorlegt, kann ab dem ersten Quartal 2027 die mögliche Förderung auf bis zu 25 Prozent steigern. Die Broschüre Die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Verbands für Dämmsysteme, Putz und Mörtel erläutert Ziele und Struktur und fasst die wichtigsten Änderungen der Förderung zusammen. In ausführlichen Kapiteln werden die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus Wohngebäude (BEG WG) sowie die zum Effizienzhaus Nichtwohngebäude (BEG NWG) beschrieben. Eine Übersicht zeigt die weitere Entwicklung der Förderung nach heutigem Stand mit kontinuierlich sinkenden Höchstgrenzen und Boni bis 2030, dem Ablaufdatum der jetzigen Regelungen. jb
Broschüre
Was schlecht dasteht, wird besser gefördert
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