Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 traten erstmals verbindliche Mindestanforderungen an das technische Monitoring und die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden in Kraft. Sie gelten für Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen ab einer Nennleistung von über 290 kW (§ 71a GEG). Neubauten müssen mindestens mit einem Gebäudeautomationssystem ausgestattet sein. Um sowohl Projektentwickler als auch Fachplaner zu unterstützen, stellt die Firma Gira verschiedene Umsetzungshilfen zu den im GEG und in der DIN V 18599-11 definierten funktionalen Anforderungen bereit. Dazu zählen Ausschreibungstexte, Bilder, Funktionsschemata und Stücklisten. Sie erhalten damit eine fundierte Grundlage zur Abstimmung beispielsweise mit Planungsbüros oder werbliche Texte für die Vermarktung in Exposés. Fachplaner hingegen profitieren von konkreten Hilfsmitteln für die Projektplanung in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 5. jb
Ausschreibungstexte
Raumautomation gesetzeskonform umsetzen
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