Herr Lottes, welche konkreten neuen Impulse setzt das GModG aus Ihrer Sicht für Wohnungslüftungen mit WRG – und reichen diese aus, um den Markt im Neubau und insbesondere in der Sanierung spürbar zu beschleunigen?
Kurz vor der Verabschiedung des GModG hatte die Koalition einige Änderungsanträge am Gesetzentwurf beschlossen, inklusive einer Einbeziehung der Wohnungslüftung mit WRG. In § 43 – Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird – wurde ein neuer Absatz 4 hinzugefügt. Dieser besagt, dass die zwischen 1. Januar 2029 und 31. Dezember 2034 für neue Heizungen geltenden Biotreppenstufen in Höhe von zehn beziehungsweise 15 Prozent durch die Installation einer raumlufttechnischen Anlage erfüllt werden können, wenn diese bestimmte technische Kriterien erfüllt. Dies geht auf einen gemeinsamen Vorschlag des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie, des Fachverbands Gebäude-Klima und uns zurück.
Wir sehen das als Schritt in die richtige Richtung und als lang erwartete Anerkennung, dass die mechanische Lüftung mit WRG auch im Bereich der Wohngebäude eine wichtige Wärmewendetechnologie darstellt. Es reicht aber nicht aus. Der Durchdringungsgrad von Lüftungsanlagen mit WRG in Wohngebäuden bleibt sehr gering, selbst im dichten, gut gedämmten Neubau und vor allem in Mehrfamilienhäusern.
Die GModG-Anforderungen zur Wärmerückgewinnung, Ventilatorleistung und Volumenstromregelung beziehen sich schwerpunktmäßig auf größere RLT-Anlagen. Sehen Sie deshalb für Wohnungslüftungen eine ordnungsrechtliche Lücke?
Die in Artikel 43 IV genannten Kriterien – WRG-Grad, Leistungszahl und Versorgung der gesamten Gebäude- beziehungsweise Wohnungsfläche – sind g ...
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Wohnungslüftung in GModG, EPBD und BEG
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