Das Hohlmauerwerk aus in der Regel zwei zwölf Zentimeter dicken Wandschalen und sechs bis acht Zentimetern Luftschicht war ab dem späten 19. Jahrhundert in den regenreichen Teilen Europas die überwiegend übliche Wandkonstruktion. Und das mit „ruhender“ Luftschicht, ohne Belüftungsöffnungen [1]. Diese Variante wird noch 1958 in einer Publikation als die „gute Lösung“ präsentiert (Abb. 2).
Obwohl jedoch die zweischalige „Sparwand“ gegenüber der in der Regel 38 Zentimeter dicken „Normalwand“ mit einem geringeren Materialeinsatz punktete, gab es stets Diskussionen über ihr Feuchteverhalten und ihren Wärmeschutz, insbesondere über das Für und Wider der Belüftung zwischen tragender Mauer und Vormauerschale.
Unbelüftet wurde der Luftspalt als Beitrag zum Wärmeschutz angesehen, belüftet als Beitrag zur Wandtrocknung oder zur Abkühlung im Sommer. Trotz dieser sich widersprechenden Ansichten beziehungsweise Zweifel blieb die unbelüftete Version – weil bewährt – ein Jahrhundert lang Standard.
Verwirrstück mit Folgen
In den 1950er Jahren geriet die zweischalige Wand in den sich aufbauenden Prozess der Bau-Normung. Die DIN 4108 empfahl 1952 auf Basis von Messwerten aus Versuchsgebäuden den Verzicht auf Luftschichten zur Energieeinsparung, anerkannte aber deren Nutzen als Regenschutz in Norddeutschland und riet zu Entwässerungsöffnungen am Sockel [2]. Demgegenüber setzte die DIN 1053 ab 1952 – ohne jegliche wissenschaftliche Begründung – auf eine belüftete Luftschicht mit definierten Öffnungen, die ab 1974 sogar eine Mindestdicke von vier Zentimetern aufweisen musste – ob mit oder ohne Dämmung.
Gleichwohl galt die belüftete Ausführung in Fachkreisen bald als notwendig. Wegen ...
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