Deutschland hat sich im Rahmen des Klimaschutzgesetzes das Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Hierbei kommt dem Gebäudesektor eine bedeutende Rolle zu, der etwa 35 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs und etwa 15 Prozent der CO₂-Emissionen ausmacht. Vor diesem Hintergrund muss auch der Gebäudesektor bis 2045 treibhausgasneutral werden. Darüber hinaus besteht eine erhebliche Sanierungsbedürftigkeit bei Bestandsgebäuden und denkmalgeschützten Gebäuden [1].
Während die baulichen und technischen Umsetzungen bei Neubauten eher unproblematisch sind, sind an bauliche Maßnahmen bei Bestandsgebäuden, insbesondere bei Baudenkmälern, strenge Anforderungen geknüpft. Was Nachhaltigkeit angeht, bestehen zwischen Denkmal- und Klimaschutz keinerlei Differenzen. Zudem ist es unstrittig, dass sich durch den Erhalt von Baudenkmälern gegenüber einem Neubau oder gar Abriss und Neubau erheblich CO₂-Emissionen einsparen lassen und eine solche Priorität ökologisch punktet [2].
In einem Spannungskonflikt stehen sich die energetische Sanierung und der Denkmalschutz jedoch gegenüber, wenn das Bemühen um eine verbesserte Gebäudeeffizienz das äußere Erscheinungsbild der Baudenkmäler betrifft [3]. Schließlich sind Baudenkmäler gemäß Arttikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes von Menschen geschaffene bauliche Anlagen aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Deren Äußeres zum Nachteil des originalen Erscheinungsbildes zu verändern, bringt also durchaus Streitpotenzial mit sich.
Modernisierung und Historie stehen sich gegenüber
Sowohl die Mo ...
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Denkmalschutz und energetische Sanierung
Wasch mir den Pelz, …
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