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Europa harmonisiert Regelung für Bauprodukte

Das Europäische Parlament hat am 10. April 2024 die EU-Bauproduktenverordnung verabschiedet. Die Bundesarchitektenkammer begrüßt die Entscheidung, denn die Maßnahme eine einheitliche Regelung für Bauprodukte in der gesamten EU und stärkt deren Vergleichbarkeit und Werthaltigkeit. „Wir können nun auf eine breitere Palette von standardisierten Bauprodukten zurückgreifen, was unsere Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten erweitert“, erklärt Präsidentin Andrea Gebhard. Beim Handel und Umgang mit Bauprodukten werde nun der Aspekt der Kreislaufgerechtigkeit berücksichtigt. Sie hält es für wichtig, dass auch kleinere Produkthersteller oder Produkthersteller mit innovativen Ideen ihren Weg in diese Datenbank finden.

Was die EU-Bauproduktenverordnung regelt

Vorschriften für die Erstellung neuer Normen, die Kommunikation aller Beteiligten am Normungsprozess sowie die Entwicklung eines Arbeitsplans für die Kommission sollen sicherstellen, dass Hersteller von Bauprodukten künftig ein CE-Zeichen für ihre Produkte erhalten und diese europaweit vermarkten können. Durch den digitalen Bauproduktenpass und eine Datenbank für Bauprodukte sollen alle Produktinformationen schnell und einfach zugänglich sein, was einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Baubranche darstellt. Die EU-Bauproduktenverordnung standardisiert die Anforderungen an Bauprodukte und legt einen einheitlichen Rahmen für deren Leistung und Sicherheit fest. „Dies trägt nicht nur zu einer höheren Qualität und Sicherheit der gebauten Umwelt bei, sondern fördert auch die Effizienz und den Wettbewerb auf dem Markt“, sagt Gebhard. Durch die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung werde zudem der bürokratische Aufwand für Hersteller reduziert. Quelle: BAK / jb