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Gebäudeenergiegesetz

Bundestag berät abschließend über das GEG

Der Deutsche Bundestag berät am 18. Juni 2020 abschließend eine Stunde lang über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (19/16716, 19/17037, 19/17193 Nr. 8). Zur Abstimmung wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung vorlegen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist. Die 3. Lesung wird live ab 16:35 Uhr (laut Tagesordnung) vom Parlamentsfernsehen übertragen.

Abgestimmt wird auch über Anträge von AfD mit dem Titel „Aussetzung der Energiesparverordnung und Verzicht auf Vorlage eines Entwurfs für ein mögliches Gebäudeenergiegesetz (19/17523) und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ausbau der Windenergie in Schwung bringen, Menschen beteiligen und Klimaschutz stärken“ (19/15123). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt, den Antrag abzulehnen (19/18008). Zur Abstimmung über den AfD-Antrag wird der Ausschuss noch eine Beschlussempfehlung vorlegen.

Die AfD fordert die Bundesregierung mit ihrem Antrag dazu auf, die Vorschriften der Energieeinsparverordnung mindestens bis zur Lösung der Wohnraumkrise außer Kraft zu setzen, die Arbeiten am Gebäudeenergiegesetz bis auf Weiteres einzustellen und auf die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu verzichten. Die erhöhten Baukosten, die durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnung entstehen, würden sich direkt in den Mietpreisen niederschlagen, heißt es unter anderem zur Begründung. Vor allem in den Ballungsräumen seien den Menschen weitere Erhöhungen, die auf die Erfüllung „irrational überhöhter Standards“ im energetischen Bereich zurückgehen, nicht mehr zuzumuten.  GLR