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EEG: Biogasanlagen bekommen wieder Flexibilitätszuschlag

Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 einer Reparatur des Anfang des Jahres in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Laut des Beschlusses können Biogasanlagenbetreiber zukünftig wieder einen Flexzuschlag in Höhe von 50 Euro je Kilowatt geltend machen, wenn sie die Prämie bereits im ersten Vergütungszeitraum für flexibilisierte Leistung erhalten haben. Zusätzliche installierte Flex-Leistung können sie mit 65 Euro je Kilowatt in Anspruch nehmen. „Damit geht eine echte Perspektive für tausende Biogasanlagenbetreiber einher, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände.

Sie hatten zu Beginn des Jahres noch das Aus für weite Teile der Branche befürchten. „Die kurzfristig und ohne angemessene Fachdiskussion eingebrachte Streichung hätte zu einer dramatischen Verschlechterung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Weiterbetrieb geführt“, erklärt Rostek. Gleichwohl stehe die nun beschlossene Regelung noch unter dem Zustimmungsvorbehalt seitens der EU. Für diesen Prozess sei kein Zeitplan bekannt. Rostek zeigt äußert sich jedoch zuversichtlich, dass die Europäische Kommission die Notwendigkeit des Flexibilitätszuschlages anerkennen wird.

Branche fürchtet um kleine güllevergärende Biogasanlagen

Bei der Anschlussvergütung für kleine güllevergärende Biogasanlagen nach Ablauf ihres ersten Vergütungszeitraums sei jedoch keine Weiterentwicklung erreicht worden, klagt Rostek. Das festgelegte Vergütungsniveau von 15,5 Cent pro Kilowattstunde bis einschließlich 75 Kilowatt Bemessungsleistung beziehungsweise 7,5 Cent pro Kilowattstunde bis einschließlich 150 Kilowatt Bemessungsleistung, welches bereits Mitte Mai im Kabinettsentwurf festgelegt wurde, biete keine echte Anschlussperspektive und erlaube keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen. Rostek: „Mit dieser Verordnungsermächtigung wird man sogar hinter das heute schon niedrige Niveau der Güllevergärung zurückfallen – zu Lasten des Klimas und zu Lasten landwirtschaftlicher Biogasanlagen.“ Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie / jb

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