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Luftdichtheit — Eine Messung für alles?

Wird die Dichtheit von Gebäuden geprüft, um festzustellen, ob die Anforderungen der EnEV 2013/14 eingehalten werden, muss derzeit noch die DIN EN 13829:2001-02 verwendet werden. Obwohl diese Norm Ende 2015 zurückgezogen und durch die DIN EN ISO 9972:2015-12 ersetzt wurde, definiert die aktuelle Energieeinsparverordnung die Vorgängernorm weiterhin als anzuwendende Prüfnorm. Dies wird sich jedoch voraussichtlich mit dem kommenden GEG ändern. Da die ISO-Norm zur Umsetzung nationaler Regelungen einige Freiheitsgrade lässt, wurde vom zuständigen Normausschuss ein nationaler Anhang erarbeitet, auf den in der „Straßenbahnversion“ des GEG auch Bezug genommen wird. Mit der Messung der Dichtheit der Gebäudehülle, wie sie aktuell in der EnEV gefordert wird, soll ermittelt werden, ob die Kennwerte der Luftdichtheit nationalen Anforderungen genügen. Werden die Anforderungen eingehalten, darf in der Primärenergiebedarfsberechnung mit einem verminderten Luftwechsel gerechnet werden. Für diesen Anwendungsfall wurde der nationale Anhang der DIN EN ISO 9972:2018-12 geschrieben. Das Einhalten der geforderten Gebäudekennwerte (Netto-Luftwechselrate bei 50 Pa = n50, Luftdurchlässigkeit bei 50 Pa über der Gebäudehülle = q50 der DIN EN 13829 bzw. qE50 der DIN EN ISO 9972) sagt jedoch nicht viel darüber aus, ob die Gebäudehülle inklusive aller Durchdringungen dauerhaft luftdicht ausgeführt wurde, da in den Kennwerten der gesamte Leckagestrom über alle Leckagen einfließt. Um die einzelnen Leckagen bzw. die Luftdichtheit der Ausführung der luftdichten Ebene im Einzelnen zu beurteilen, ist we ...

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