Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) weist in seiner Antwort darauf hin, dass sein Fokus im Gesetzgebungsverfahren nicht auf Wohnungslüftungen, sondern auf Nichtwohngebäuden lag. Schließlich verursachen rund zwei Millionen gesetzesrelevante Nichtwohngebäude mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs im Gebäudesektor. Obwohl sie nur einen vergleichsweise kleinen Anteil des Gebäudebestands ausmachen, liegt bei ihnen also ein erheblicher Hebel für Energieeffizienz und CO₂-Minderung.
VDMA fordert stärkere Anerkennung der Wärmerückgewinnung
„Vor diesem Hintergrund befürworten wir ausdrücklich, dass zentrale Regelungen zu Lüftungs- und Klimaanlagen sowie zur energetischen Inspektion entsprechender Anlagen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhalten bleiben und im Zuge der EPBD-Umsetzung weiterentwickelt werden“, sagt Michael Wolfram, Leiter Forum Gebäudetechnik im VDMA. Der Fachverband Allgemeine Lufttechnik vertritt die Interessen von Herstellern aus Kälte- und Wärmepumpentechnik, Klima- und Lüftungstechnik, Luftreinhaltung, Oberflächentechnik sowie Trocknungstechnik.
Der VDMA habe sich dafür eingesetzt, die energetischen Potenziale der Wärmerückgewinnung stärker anzuerkennen. Aus seiner Sicht sollte die in Lüftungsanlagen zurückgewonnene Energie analog zu anderen erneuerbaren beziehungsweise regenerativen Energiequellen bei der energetischen Bewertung berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber habe dies in § 43 Abs. 4 GModG entsprechend anerkannt. Grundsätzlich gelte, dass moderne Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung und bedarfsgeführter Steuerung einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz von Gebäuden leisten. Gleichzeitig würden sie dazu beitragen, eine hohe Innenraumluftqualität sicherzustellen.
Raumklimaqualität in der EPBD-Umsetzung präzisieren
Auch aus Sicht des VDMA Forum Gebäudetechnik ist die europäische Gebäuderichtlinie EBPD bislang nicht vollständig umgesetzt. Dies zeigt sich sowohl bei der Gebäudeautomation als auch bei der Innenraum- beziehungsweise Raumklimaqualität. „Die EPBD verlangt eine stärkere Berücksichtigung von Aspekten wie Innenraumluftqualität, Gesundheit, Komfort und Raumklimaqualität im Rahmen der Gesamteffizienz von Gebäuden. Diese Anforderungen werden im aktuellen Gesetzentwurf aus unserer Sicht bislang nur teilweise aufgegriffen“, erklärt Wolfram.
Positiv erwähnt er, dass § 56 GModG die Überwachung der Raumklimaqualität ausdrücklich aufgreift. Es müsse jedoch klargestellt werden, dass diese Anforderung für die betroffenen bestehenden Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Anlagen für Heizung, Klima oder kombinierten Lüftung über 290 Kilowatt bereits ab Umsetzung der EPBD gelte und nicht erst mit der für das Jahr 2029 vorgesehenen Absenkung der Schwelle auf 70 Kilowatt. Darüber hinaus hält der VDMA eine nähere Konkretisierung des Begriffs „Raumklimaqualität“ für sinnvoll, um eine einheitliche und sachgerechte Umsetzung sicherzustellen. „Grundsätzlich gilt: Gebäude müssen nicht nur energieeffizient, sondern auch gesund und komfortabel nutzbar sein. Energieeffizienz und Innenraumqualität dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden“, macht Wolfram deutlich.
Was der VfW – Bundesverband für Wohnungslüftung und der Fachverband Gebäude-Klima zur Thematik sagen, lesen Sie in der kommenden Heftausgabe des GEB. Sie erscheint am 8. Oktober 2026.