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So findet man das passende Lüftungskonzept

Der Raumluftqualität in Gebäuden kommt unter anderem angesichts luftdicht errichteter Neubauten hohe Bedeutung zu. Entsprechend wurden in der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie erstmals Anforderungen an die Innenraumluftqualität formuliert. Ein Kurzgutachten gibt nun Orientierung und formuliert steckbriefartige Umsetzungsvorschläge. Es wurde vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) im Auftrag der HEA -Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung angefertigt.

Das Gutachten zeigt unter anderem, dass sich die neuen EU-Anforderungen am Beispiel der Innenraumluftqualität für Wohngebäude praxisnah und ohne neue komplexe Regelwerke umsetzen lassen – indem die bestehende Normenreihe DIN/TS 18599:2025 sowie die Norm DIN 1946-6 genutzt und durch einfache Maßnahmen wie Fensterlüftung, Filter und Sensorik ergänzt werden.

Norm gibt Orientierung

Für die Festlegung der Raumluftqualität kann auf den bereits in der energetischen Bilanzierung berücksichtigten Mindestaußenluftwechsel nach DIN/TS 18599-10 zurückgegriffen werden, die für Neubau und Bestand gilt und sich für eine gesetzliche Verankerung eignet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen lassen sich flexibel durch Fensterlüftung oder Filter unterstützen.

Ergänzend empfiehlt das Kurzgutachten für die Messung und Regelung in Wohngebäuden den Einsatz bedarfsgeführter Lüftung nach DIN 1946-6, für neue oder zu erneuernde Anlagen. Im Falle einer freien Lüftungslösung (zum Beispiel Fensterlüftung) sollten zudem Anreize für Sensorik (zum Beispiel Lüftungsampeln) geschaffen werden. Quelle: HEA / ms

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