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Wettbewerb prämiert Klimaaktive Kommunen

Bis 12. April 2024 sind Städte, Landkreise und Gemeinden deutschlandweit aufgerufen, sich mit erfolgreich realisierten, wirkungsvollen und innovativen Klimaschutzprojekten am Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ zu beteiligen. Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Art beziehungsweise Größe der Kommune unterscheiden. Gesucht werden Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Kommunen und Regionen. Sie können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen: Beispiele sind ressourcen- und energieeffiziente Neubauten oder Sanierungsprojekte, Lösungen für die Verkehrs- oder Wärmewende, Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien etc. Wichtig ist, dass sie entweder abgeschlossen oder soweit realisiert sind, dass bereits Ergebnisse der Vermeidung beziehungsweise Reduktion von Treibhausgas-Emissionen vorliegen.

Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Größe der Kommune unterscheiden. Ausdrücklich gewünscht sind dabei auch Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (zum Beispiel Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk, Wirtschaft) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet. Gerne können sich auch Gemeindeverbände bewerben und entsprechend ihrer gesamten Einwohnerzahl einer Kategorie zuordnen.

Kategorie 1: Großstädte und Städte

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 2: Mittel- und Kleinstädte

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 3: Landkreise und kleine Gemeinden

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in Landkreisen sowie in kleinen Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Projekte, die zu einem Großteil aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative beziehungsweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert werden, nicht ausgezeichnet werden können. Weiterentwicklungen und Maßnahmen, die sich aus Förderprojekten ergeben haben, sind dagegen willkommen. Quelle: Difu / pgl

Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 40.000 Euro je Preisträger dotiert, das wieder in Klimaprojekte zu investieren ist. Die Gewinner werden auf der Kommunalen Klimakonferenz 2024 öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden rechtzeitig vor der Veranstaltung darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten.

Bewerbung an klimaschutz@difu.de. Quelle: Difu / pgl